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Übergangsgeld - letzter Arbeitgeber Shweiz

von esta12.04.2007 | 19:47
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2 Antworten

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Liebes Team, wie berechne ich denn mein Übergangsgeld während meiner Reha / Umschulung? Ich war zuletzt in der Schweiz angestellt. Dieses Gehalt wird sicher nicht die Grundlage sein... Das Pendant in BAT wäre ca.2686 Euro Brutto Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

wie sie richtig vermuten, kann ihr zuletzt in der Schweiz erzieltes Entgelt bei der Berechnung Ihres Übergangsgeldes nicht berücksichtigt werden.

In Ihrem Fall wird das Übergangsgeld aus einem tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelt berechnet.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 48 SGB 9.

Bei der Ermittlung des tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelts ist von der Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen, für die Sie ohne ihre gesundheitlichen Einschränkungen nach Ihren beruflichen Fähigkeiten/Tätigkeiten und nach Ihrem Lebensalter in Betracht kämen (§ 48 Satz 2 SGB 9).

Sofern Ihre letzte berufliche Tätigkeit in der Schweiz hierfür maßgebend ist, ist das tarifliche Arbeitsentgelt zu Grunde zu legen, dass für Sie bei einer gleicher Beschäftigung im Bundesgebiet maßgebend wäre.

Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld sind dann 65 % des auf ein Jahr bezogenen tariflichen Arbeitsentgelts.

Die endgültige Höhe des täglichen Übergangsgeldes richtet sich dann nach § 46 Abs. 1 Satz 3 SGB 9 und beträgt 75 % oder 68 % der Berechnungsgrundlage, je nach dem, welche Voraussetzungen (z.B. Kinder) sie erfüllen.

Sie müssten von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Entgeltbescheinigung (Vordruck G 550 ) erhalten haben.

Hier ist der Abschnitt B Teil II „Angaben zum tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelt“ auszufüllen.

Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

1 Antworten

Estaam 13.04.2007 | 14:11
Vielen Dank!
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