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Experten-Antwort

Übergangsgeld LTA, Bescheinigung Krankenkasse & Beglaubigung von Unterlagen

von Heinecken16.03.2022 | 14:42
311 Ansichten
5 Antworten

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Moin, beim Antrag auf Übergangsgeld für eine LTA ist ja, für die fiktive Vergleichsberechnung, ein Nachweis über die höchste Qualifikation mitzuschicken. In meinem Fall gehts da um eine abgeschlossene Berufsausbildung in 2005. Den Facharbeiterbrief habe ich nicht mehr und der ist momentan auch nicht so einfach wieder zu beschaffen. Ich habe aber noch eine "Bescheinigung über die Abschlussprüfung" der HWK, das sollte doch eigentlich auch ausreichen? Reicht davon eine einfache Kopie oder muss diese beglaubigt werden? Zum anderen, ich habe als Grenzgänger in Luxemburg gearbeitet. Bis zum Start der LTA beziehe ich Krankengeld von der luxemburgischen Krankenkasse. In Deutschland bin ich gleichzeitig Mitglied der AOK, dort aber als Grenzgänger geführt. Die deutsche AOK kann mir das G0535 nicht ausfüllen weil die keine Daten zum Krankengeld ect. haben, also haben die per Hand "Grenzgänger Luxemburg" drauf geschrieben und gestempelt. Das sei bei Grenzgängern nach Lux so üblich. Die luxemburgische Krankenkasse indes stellt mir da leider gar nichts zu aus. Mir wurde aber auch gesagt, dass sich das Übergangsgeld in meinem Fall sowieso nur aus der Entgeltbescheinigung des letzten Arbeitgebers (in Luxemburg) berechnet und das Formular der Krankenkasse nicht nötig sei. Reicht das dann so? Zudem hab ich eine neue Mitgliedschaftsbestätigung der AOK ab dem 05.04.2022 (Start der LTA), da meine Mitgliedschaft in der Lux. Krankenkasse am 04.04.2022 endet. Machts Sinn, dem Antrag nen kurzen Brief mit bei zu legen, in dem ich die Situation Grenzgänger und Krankenkasse kurz erkläre?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinecken,

reichen Sie hinsichtlich der abgeschlossenen Berufsausbildung die Bescheinigung über die Abschlussprüfung der HWK in einfacher Kopie ein.

Fügen Sie dem G0535 einen Brief bei, in dem Sie den Sachverhalt ( Grenzgänger, Krankenkasse) schildern.

Falls noch weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sind , wird sich die Sachbearbeitung bei Ihnen melden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinecken,

Ihnen wurden von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt.

In den Bewilligungsschreiben derartiger Leistungen nach §49 SGB IX wird festgelegt, ob ein Grundanspruch auf Übergangsgeld besteht.

Wird dieser durch den Rentenversicherungsträger festgestellt, so werden Ihnen Antragsunterlagen zum Übergangsgeld übersandt.

Das Übergangsgeld (§§64 ff SGB IX) gehört zu den ergänzenden Leistungen und wird nur in Verbindung mit einer o.g. Maßnahme gewährt.

Diese ergänzende Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Ohne einen entsprechenden Antrag wird der konkrete Anspruch auf Übergangsgeld nicht geprüft.

Der Rentenversicherungsträger benötigt daher von Ihnen schnellstmöglich die Antragsunterlagen, damit auch ein entsprechender Übergangsgeldbescheid erstellt werden kann.

Aus diesem geht dann der konkrete Anspruch auf Übergangsgeld hervor.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Heineckenam 17.03.2022 | 15:24
Danke schonmal, das werde ich so machen. Inzwischen hatte ich mit einer Mitarbeiterin im Reha Informationszentrum gesprochen und bekam gesagt, dass derzeit noch in Klärung wäre, ob ich überhaupt Anspruch auf Übergangsgeld hätte. Es wäre möglich dass ich keines bekommen kann weil ich ja in Luxemburg gearbeitet habe und damit keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt habe. Ich habs aber immer so verstanden bzw. in vielen Unterlagen der DRV gelesen, dass diese Voraussetzung mit den gezahlten Beiträgen bei den meisten Leistungen, wie zb medizinische Reha zwar existiert, ich dadurch bei meiner Reha in 2021 auch keinen Anspruch auf Übergangsgeld hatte. Gerade bei LTA Maßnahmen diese Prüfung aber eben NICHT gemacht wird und damit Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Das verunsichert mich nun völlig, denn wenn ich während einer LTA Maßnahme, die mehrere Monate bis Jahre dauern kann kein Übergangsgeld bekomme, wie finanziere ich dann meinen Lebensunterhalt?
Europarechtam 17.03.2022 | 16:32
Deutsche Rentenversicherung
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