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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach § 71 SGB IX (s.g. Zwischenübergangsgeld)

von Interessierter31.01.2023 | 10:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich hätte folgende Frage. Wenn ich Zwischenübergangsgeld (Übergangsgeld nach § 71 SGB IX) bekomme, ist dieses Übergangsgeld dann versicherungspflichtig für Arbeitslosengeld I? Also zählt es zur Erfüllung der Anwartschaftszeit für ALG 1? Der Bezug von Krankengeld zählt beispielsweise zur Anwartschaftszeit dazu, weil Krankengeld versicherungspflichtig ist. Wie sieht es mit Übergangsgeld nach § 71 SGB IX aus? Es geht wirklich um das Übergangsgeld, das zwischen der medizinischen und beruflichen Reha bezahlt wird. Es geht mir NICHT darum, ob das Übergangsgeld, das ich während LTA bekomme, dazu zählt. Über eine ausführliche Erläuterung von Experten werde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Interessent

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Interessierter

die Frage, ob der Bezug von Zwischenübergangsgeld als Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld zählt, betrifft das Recht der Arbeitslosenversicherung. Wenden Sie sich bitte daher mit Ihrer Frage an Ihr Arbeitsamt.

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