Hallo Frau Euhus,
das Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
Sie könnten die Arbeitslosengeldhöhe bei der Agentur für Arbeit überprüfen lassen. Sofern das Arbeitslosengeld in neuer Höhe festgesetzt wird, würde auch das Übergangsgeld in neuer Höhe gezahlt werden können.
Mit freundlichem Gruß
Hallo Frau Euhus,
das Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
Sie könnten die Arbeitslosengeldhöhe bei der Agentur für Arbeit überprüfen lassen. Sofern das Arbeitslosengeld in neuer Höhe festgesetzt wird, würde auch das Übergangsgeld in neuer Höhe gezahlt werden können.
Mit freundlichem Gruß
Es wird bei der Übergangsgseldberechnung leider das Einkommen herangezogen, welches am Tag vor der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde.
Das dies bei ihnen nun so knapp ausfällt, ist selbstverständlich ärgerlich, aber so sind leider die Gesetze, da hat die DRV dann keinen Spielraum.
Das ist unglaublich, so etwas darf doch nicht wahr sein, auf der Homepage steht dieses :
Wer an einer stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation der Rentenversicherung teilnimmt, kann Anspruch auf Übergangsgeld haben. Es wird auf Antrag gezahlt und dient der finanziellen Absicherung der Rehabilitanden und ihrer Familien während der Behandlung.
Tolle Absicherung !
Es wird bei der Übergangsgseldberechnung leider das Einkommen herangezogen, welches am Tag vor der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde. Das dies bei ihnen nun so knapp ausfällt, ist selbstverständlich ärgerlich, aber so sind leider die Gesetze, da hat die DRV dann keinen Spielraum.geh arbeiten. Das ist unglaublich, so etwas darf doch nicht wahr sein, auf der Homepage steht dieses : Wer an einer stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation der Rentenversicherung teilnimmt, kann Anspruch auf Übergangsgeld haben. Es wird auf Antrag gezahlt und dient der finanziellen Absicherung der Rehabilitanden und ihrer Familien während der Behandlung. Tolle Absicherung !
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