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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach Alg 1 berechnet

von Marlies Euhus27.04.2016 | 11:25
1927 Ansichten
5 Antworten
Ich war vor meiner Reha ganze 4 Tage arbeitslos gemeldet, jetzt wurde das Übergangsgeld nach dem Alg 1 berechnet, bekomme 19,52 Euro / Tag, ist doch ein Witz. Hatte im letzten Monat vor der Arbeitslosigkeit 1450 Euro netto verdient. Man kann doch nicht für 4 Wochen Übergangsgeld einen Faktor von 4 Tage ALG nehmen,Bin 57 Jahre alt, habe mein ganzes Leben gearbeitet und jetzt so etwas, das schreit zum Himmel

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.04.2016 | 12:42

Hallo Frau Euhus,

das Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

Sie könnten die Arbeitslosengeldhöhe bei der Agentur für Arbeit überprüfen lassen. Sofern das Arbeitslosengeld in neuer Höhe festgesetzt wird, würde auch das Übergangsgeld in neuer Höhe gezahlt werden können.

Mit freundlichem Gruß

Experten-Antwortam 27.04.2016 | 12:43

Hallo Frau Euhus,

das Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

Sie könnten die Arbeitslosengeldhöhe bei der Agentur für Arbeit überprüfen lassen. Sofern das Arbeitslosengeld in neuer Höhe festgesetzt wird, würde auch das Übergangsgeld in neuer Höhe gezahlt werden können.

Mit freundlichem Gruß

3 Antworten

Useram 27.04.2016 | 11:28
Es wird bei der Übergangsgseldberechnung leider das Einkommen herangezogen, welches am Tag vor der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde. Das dies bei ihnen nun so knapp ausfällt, ist selbstverständlich ärgerlich, aber so sind leider die Gesetze, da hat die DRV dann keinen Spielraum.
Marlies Euhusam 27.04.2016 | 12:03
User schrieb

Es wird bei der Übergangsgseldberechnung leider das Einkommen herangezogen, welches am Tag vor der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde.

Das dies bei ihnen nun so knapp ausfällt, ist selbstverständlich ärgerlich, aber so sind leider die Gesetze, da hat die DRV dann keinen Spielraum.

Das ist unglaublich, so etwas darf doch nicht wahr sein, auf der Homepage steht dieses : Wer an einer stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation der Rentenversicherung teilnimmt, kann Anspruch auf Übergangsgeld haben. Es wird auf Antrag gezahlt und dient der finanziellen Absicherung der Rehabilitanden und ihrer Familien während der Behandlung. Tolle Absicherung !
Herz1952am 27.04.2016 | 14:00
Marlies Euhus schrieb

Das ist unglaublich, so etwas darf doch nicht wahr sein, auf der Homepage steht dieses :

Wer an einer stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation der Rentenversicherung teilnimmt, kann Anspruch auf Übergangsgeld haben. Es wird auf Antrag gezahlt und dient der finanziellen Absicherung der Rehabilitanden und ihrer Familien während der Behandlung.

Tolle Absicherung !

Es wird bei der Übergangsgseldberechnung leider das Einkommen herangezogen, welches am Tag vor der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde. Das dies bei ihnen nun so knapp ausfällt, ist selbstverständlich ärgerlich, aber so sind leider die Gesetze, da hat die DRV dann keinen Spielraum.
geh arbeiten. Das ist unglaublich, so etwas darf doch nicht wahr sein, auf der Homepage steht dieses : Wer an einer stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation der Rentenversicherung teilnimmt, kann Anspruch auf Übergangsgeld haben. Es wird auf Antrag gezahlt und dient der finanziellen Absicherung der Rehabilitanden und ihrer Familien während der Behandlung. Tolle Absicherung !
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