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Experten-Antwort

Übergangsgeld - Sozialbeiträge + 1. Zahlung?

von Gundi16.08.2010 | 09:00
2884 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ab September erhalte ich Übergangsgeld weg. Umschulung. Alle Anträge mit erforderlichen Unterlagen sind raus. Muss ich irgendwelche Sozialbeiträge abführen od. sind die 68 % mein "netto"? Lohnsteuer muss doch auch nicht gezahlt werden, oder? Kann ich trotzdem einen Jahresausgleich machen wg. Werbungskosten o. ä.? Wann kann ich mit der Auszahlung rechnen? Bezog bislang zum 1. ALG 2 + kann verspätete Zahlungen schwerlich ausgleichen ... Danke. Gundi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gundi,

das Übergangsgeld wird Ihnen in Höhe von 68% oder 75% monatlich im Nachhinein ausgezahlt. Es handelt sich um den Nettozahlbetrag.

Ob und inwieweit Sie auch zukünftig bei Bezug von Übergangsgeld, Steuern zahlen müssen und damit ggf. auch Werbungskosten absetzen können, klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt.

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1 Antworten

Nixam 16.08.2010 | 09:46
Sie brauchen keine weiteren Sozialbeiträge zahlen. Die ausgerechneten 68% Übergangsgeld sind schon der Nettobetrag, der Ihnen kalendertäglich x 30 Tage/Monat = Monatsbetrag ausgezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt am Monatsende im Nachhinein. Ob bei Ihnen alle Unterlagen vorliegen und die Berechnung des Übergangsgeldes schon in Bearbeitung ist, erfragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter telefonisch. Dann kann einer Auszahlung nichts im Wege stehen. Werbungskosten fallen bei Ihnen auch nicht an, weil Sie Fahrkosten/Lehrmittelkosten etc. vom RV-Träger erstattet bekommen. Sozialleistungen sind steuerfrei. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt. Eine Steuererklärung würde ich auf jeden Fall machen. Nix
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