Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld Teilhabe am Arbeitsleben

von Olaf09.07.2019 | 11:54
117 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meiner Freundin wurde empfohlen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu machen. Sie soll in eine Werkstatt für Behinderte. Sie ist seit 2003 in der Reha-Abteilung beim Arbeitsamt und hat weder Ausbildung noch jemals richtig gearbeitet ausser auf 450,-Euro-Basis. Mich würde Interessieren, wie da das Übergangsgeld berechnet wird. LG olaf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olaf,

§ 68 SGB IX enthält Regelungen für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Fälle, in denen eine Orientierung an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen des Versicherten vor Beginn der Leistung zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes führt, und zwar einheitlich für alle Rehabilitationsträger. Der § 68 SGB IX besteht aus zwei Absätzen.

Absatz 1 Nummern 1 bis 3 nennt die Voraussetzungen, bei deren Erfüllung das Übergangsgeld aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgeltes zu berechnen ist.

Nach Absatz 2 wird für die Berechnung des Übergangsgeldes eine fiktive Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt, die das Bemessungsentgelt abhängig von der Qualifikation und dem entsprechenden x-ten Anteil der Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) bestimmt. Dabei ist die Bezugsgröße maßgebend, die für den Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherten im letzten Kalendermonat vor dem Leistungsbeginn gilt.

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Übergangsgeld während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ergeben sich aus § 20 SGB VI. Somit ist § 68 SGB IX bei jeder Berechnung anzuwenden, da nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI grundsätzlich immer ein Anspruch auf Übergangsgeld bei Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht. Nach § 20 Abs. 2 SGB VI ist ein Anspruch auf Übergangsgeld während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben allerdings nicht gegeben, wenn für dieselbe Zeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III oder Arbeitslosengeld II nach dem SGB II besteht und gleichzeitig die Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit möglich wäre.

Dies sind die Berechnungsgrundlagen für das Übergangsgeld. Die genauen mtl. Beträge zu errechnen, würde den Rahmen des Forumsbeitrages sprengen. Bitte wenden Sie sich für die genauen Zahlen direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer Freundin.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

In jungen Jahren erscheint die private Krankenversicherung häufig attraktiv. Wenn aber im Alter die Einkünfte sinken, ändert sich die Sichtweise. Doch mit diesen 5 Schritten können Sie ihre finanzielle Situation klären und die Belastung lindern.

Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026