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Übergangsgeld und Abgeltung von Urlaub

von Daniel27.12.2007 | 11:16
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Guten Morgen, ich beginne ab Mitte Januar mit einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben während der ich Übergangsgeld von der DRV bekomme. Gegen meinen Arbeitgeber besteht noch ein Urlaubsanspruch für 2007 (14 Tage), den ich nicht nehmen konnte (da arbeitsunfähig erkrankt). Der Urlaubsanspruch soll nun finanziell abgegolten, d.h. ausgezahlt werden. Frage: Wir die Auszahlung des Urlaubsanspruches (von 2007) bei der Zahlung des Übergangsgeldes angerechnet? Normaler Weise ist das ja dann der Fall, wenn ich von meinem Arbeitgeber noch irgendwelche Gehaltszahlungen bekomme. Da es sich hier aber um einer Urlaubsansprüch aus 2007 und eben nicht um ein laufendes Gehalt handelt, bin ich mir unsicher, wie sich das auf das Übergangsgeld auswirkt. Vielen Dank für Ihre Hinweise Daniel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Arbeitsentgelt sind alle Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Was als Arbeitsentgelt zu gelten hat, ergibt sich aus § 14 und § 17 SGB 4. Welche Einnahmen im Einzelnen zum Arbeitsentgelt zu rechnen sind, ist u. a. in der Arbeitsentgelt-Verordnung (ArEV) geregelt.

Eine Urlaubsabgeltung stellt eindeutig Arbeitsentgelt dar und ist bei der Berechnung des Übergangsgeldes zu berücksichtigen.

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