Arbeitsentgelt sind alle Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Was als Arbeitsentgelt zu gelten hat, ergibt sich aus § 14 und § 17 SGB 4. Welche Einnahmen im Einzelnen zum Arbeitsentgelt zu rechnen sind, ist u. a. in der Arbeitsentgelt-Verordnung (ArEV) geregelt.
Eine Urlaubsabgeltung stellt eindeutig Arbeitsentgelt dar und ist bei der Berechnung des Übergangsgeldes zu berücksichtigen.