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Experten-Antwort

Übergangsgeld und gewerbliche Nebentätigkeit

von MiLa07.12.2016 | 08:24
1280 Ansichten
3 Antworten

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Wie verhält es sich bei gleichzeitigem Bezug von Übergangsgeld und einer angemeldeten gewerblichen Nebentätigkeit als Kleinunternehmer gem. § 19 USTG? Hintergrund ist die Umschulung als Fachinformatiker und gleichzeitigen Anfragen von IT-Betreuung / Webseiten,doe ordnungsgemäß abgerechnet Da die Einkünfte nicht sehr hoch sein werden, aber zum Lebensunterhalt notwendig sind, stellt sich die Frage der Anrechnung der nebenberuflichen Einkünfte. Es macht nun keinen Sinn, wenn während des Übergangsgeldes der Gewinn in voller Höhe angerechnet wird, denn als normaler Arbeitnehmer im sozialversicherungspflichtigen Verhältnis ist ein geringer Zuverdienst auch möglich,sofern er eine gewisse Stundenzahl nicht überschreitet und die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz nicht einschränkt. - Gibt es Freibeträge? - Wie erfolgt die Anrechnung, sofern es eine gibt? - Müssen die Einnahmen monatlich gemeldet werden, oder der Gewinn/Überschuss? - Ist die nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit nur formlos anzumelden (Übersendung der Gewerbeanmeldung) oder gibt es dafür ein Antragsformular?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MiLa,

wenn Sie während des Bezuges von Übergangsgeld Arbeitseinkommen erzielen, so ist

es gemindert um 20 Prozent auf das Übergangsgeld anzurechnen. Arbeitseinkommen ist

nach § 15 Absatz 1 SGB IV der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des

Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Es gilt somit

der im Einkommensteuerrecht verwendete Einkommensbegriff (vergleiche § 2 Absatz 4

EStG). Damit entspricht das Arbeitseinkommen dem Betrag, der im

Einkommensteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft,

Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus freiberuflicher Tätigkeit ausgewiesen ist.

Details besprechen Sie bitte mit Ihrem Kostenträger.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

MiLaam 07.12.2016 | 08:26
... von IT-Betreuung / Webseiten,die ordnungsgemäß abgerechnet werden soll ... Sorry
MiLaam 07.12.2016 | 13:51
Danke. Also rechnet man wie folgt: (Beispiel) 1000 € Übergangsgeld 500 € Einnahmen aus Selbständigkeit - 200 € Kosten =300 € Gewinn (zu versteuern) - 60 € Kürzung = 240 € Anrechnung Erfolgt die Rückzahlung/Anrechnung am Ende des Steuerjahres?
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