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Experten-Antwort

Übergangsgeld - Verlängerung - Was dann?

von Thomas KL.06.11.2017 | 13:03
608 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, ich befinde mich zur Zeit beim BFW-Koblenz in einer beruflichen- widereingliederung, gefördert von der DRV-Speyer(Übergangsgeld). (Teilhabe am Arbeitsleben) Diese Maßnahme endet am 22.12.2017. Dauer: 9 Monate. Meine Frage: - kann ich eine Verlängerung beantragen? Wie? (Voraussetzungen) - Was, wenn ich über den bewilligten Zeitraum(bis 22.12.2017) mich noch in einem Praktikum befinde, welches noch im bewilligten Zeitraum begonnen wurde oder erst nach bewilligten Zeitraum beginnt.(Bewerbung während Bewilligungszeit geschrieben und versendet) - kann ich ein zweites mal an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die erste Teilnahme nicht mit Erfolg endet. -gibt es noch andere, ähnliche Förderungsmaßnahmen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas KL., bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu dem Ihnen bekannten Reha-Fachberater der DRV Rheinland-Pfalz auf. Dieser kann Sie individuell über Ihre weiteren Möglichkeiten informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 06.11.2017 | 13:47
Nach Ihrer Schilderung nehmen Sie an einer Integrationsmaßnahme teil. Diese Maßnahme dauert 9 Monate und endet dann. Die Möglichkeit einer Verlängerung besteht nicht. Die Praktikumsverträge werden zeitlich passend geschlossen, d.h. in Ihrem Fall endet auch er mit dem 22.12.. Sollte der Arbeitgeber ein längeres Praktikum wünschen, kann er das ja "privat" mit Ihnen vereinbaren. Sie haben dann übrigens Anspruch auf den Mindestlohn. Eine Wiederholung der Maßnahme ist im Normalfall zumindest in der nächsten Zeit nicht vorgesehen. Eine andere Möglichkeit, die dem Praktikum recht ähnlich ist, ist eine Probebeschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen in diesem Fall den normalen Lohn und die DRV erstattet die Kosten. Diese Förderung ist normalerweise für ein Monat möglich. Falls Sie schwerbehindert sind, können Sie sich auch einmal mit dem Integrationsfachdienst in Verbindung setzen. Außerdem sollten Sie wirklich mit Ihrem Reha-Fachberater sprechen, er kennt die Möglichkeiten und Gepflogenheiten vor Ort am besten.
Fastrentneram 06.11.2017 | 13:13
Genau diese Fragen sollte Ihnen Ihr Rehaberater beantworten, da nur dieser Ihre persönliche Situation kennt und beurteilen kann.
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