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Experten-Antwort

Übergangsgeld wie lange?

von Michael25.05.2018 | 16:57
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4 Antworten

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Hallo, ich brauche bitte eure Hilfe. Ich lese mich gerade in dem Thema ein, finde aber keine einfache Antwort auf meine verwirrende Frage. Meine Frau ist seit dem 07.05.2018 wegen Krankenhausaufenthalt (neue Hüfte) krankgeschrieben und befindet sich vom 14.05.-04.06.2018 auf einer stationären Reha. Nach der Reha wird sie weiterhin IRENA haben, aber laut Ärzte Minimum insgesamt bis zum 15 August noch krankgeschrieben bleiben. Bis zum 18.06.2018 wird Sie ja weiterhin Gehalt vom Arbeitgeber erhalten ( 6 Wochen Entgeltfortzahlung). Wir haben jetzt Post von der RV erhalten mit den Anträgen für das Übergangsgeld. Soweit ich das verstanden habe, bekommt Sie Übergangsgeld aber nur bis zum Ende der stationären Reha (da befindet sich ja noch in der Entgeltfortzahlung vom AG). Sobald Sie wieder zuhause ist bzw. im IRENA Programm, bekommt sie Krankengeld?! Kurzum: Bis zu welchem Zeitraum bekommt Sie Übergangsgeld? Bis zum Ende der stationären Reha (wobei das ja noch im Zeitrahmen von der Entgeltfortzahlung ist und Sie somit gar kein Übergangsgeld bekommt) oder bis zum Ende des Irena Programms? Oder bis Sie wieder arbeiten gehen kann? Ab wann erhält Sie dann Krankengeld? Ihr seht, die Frage ist sehr verwirrend und schwierig für mich zu beantworten. Mit der Bitte um Aufklärung :) Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

Ihre Frage wurde von SE und Schade schon beantwortet.

Für die Dauer der Entgeltfortzahlung ist auch während der Reha der Arbeitgeber zuständig.

Endet die Entgeltfortzahlung während der Reha, tritt ab dem nächsten Tag der Reha-Träger mit Übergangsgeld ein. Für diesen Fall hat Ihnen der Reha-Träger die Formulare übersandt.

Endet die Entgeltfortzahlung erst nach der Reha und besteht weiterhin AU ist die Krankenkasse mit Krankengeld zuständig.

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3 Antworten

Michaelam 25.05.2018 | 17:22
Danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig: die Anträge für das Übergangsgeld von der RV können wir uns sparen, da sie während der Entgeltfortzahlung vom AG die stationäre Reha beendet? Und ab dem 18.06.2018, wo die Entgeltfortzahlung vom AG endet, bekommt Sie Krankengeld von der Krankenkasse?
SEam 25.05.2018 | 17:15
Zunächst einmal der Arbeitgeber in der Pflicht. Für Reha-Maßnahmen besteht Entgeltfortzahlungspflicht für bis zu sechs Wochen. Aber Vorsicht: Hat Ihr Arbeitnehmer wegen derselben Erkrankung seinen maximalen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von sechs Wochen bereits voll oder teilweise ausgeschöpft, so müssen Sie nicht mehr weiter zahlen und die Rentenversicherung bezahlt Übergangsgeld. (bis Ende Reha). Danach ist die Krankenkasse zuständig Die Krankenkasse zahlt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für bis zu 78 Wochen Krankengeld
Schadeam 25.05.2018 | 17:29
Ja
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