Hallo Michael,
Ihre Frage wurde von SE und Schade schon beantwortet.
Für die Dauer der Entgeltfortzahlung ist auch während der Reha der Arbeitgeber zuständig.
Endet die Entgeltfortzahlung während der Reha, tritt ab dem nächsten Tag der Reha-Träger mit Übergangsgeld ein. Für diesen Fall hat Ihnen der Reha-Träger die Formulare übersandt.
Endet die Entgeltfortzahlung erst nach der Reha und besteht weiterhin AU ist die Krankenkasse mit Krankengeld zuständig.