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übergangsgeldberechnung

von goldfisch1119.06.2010 | 12:02
1572 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, habe im April 2007 eine berufliche Reha begonnen (Übergangsgeld bezogen) und bin während dieser in 2008 erkrankt.Es wurde durchgehend Krankengeld bezogen bis zur Aussteuerung Anfang Juni 2010. Die erneute Umschulung beginnt Ende Juni 2010. Das Übergangsgeld während der medizinischen Reha im Mai 2009 wurde in gleicher Höhe übernommen. Nun jedoch wird das Übergangsgeld neu berechnet ,was ich nicht verstehe. Da in der Zwischenzeit eine Tarifänderung erfolgte, werde ich nun wie eine Berufsanfängerin eingestuft ,hätte somit erhebliche Einbußen und dies obwohl ich durchgehend erkrankt war und nur in der Zeit von 10.6 bis 27.6.2010 auf den euen Kursbeginn der Umschulung warten musste. Meine Frage nun, ist diese Neuberechnung übehaupt zulässig, oder ist ein Widerspruch sinnvoll ? Aber wie soll ich dies begründen? Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann, danke im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo goldfisch11,

die Grundlagen der Übergangsgeldberechnung sollten bei aufeinander folgenden Maßnahmen der Rehabilitation im Rahmen der Kontinuität der Berechnungsgrundlge nach § 49 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) übernommen werden.

Aus welchen Gründen dies in Ihrem Einzelfall nicht erfolgt, sollten Sie bitte mit Ihrem Rehabilitationsträger abklären. Bitte stellen Sie dort einen Antrag auf Überprüfung der Bemessungsgrundlage.

1 Antworten

Sozialrechtleram 20.06.2010 | 23:46
Ich habe keine Ahnung von dem, was sie wissen möchten, aber eines bitte ich sie höflichst zur Kenntnis zu nehmen: keine pauschale Schweigepflichtsentbindung unterschreiben! gar niemals nicht!
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