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Experten-Antwort

Übergangsgelt zw. Ende Reha und Start Wiedereingliederung?

von Vanessa04.03.2023 | 14:41
424 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, wenn man innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss einer medizinischen Reha mit der Wiedereingliederung startet, kann man ja weiterhin Übergangsgeld erhalten. Wie verhält es sich in dem Zeitraum dazwischen? Konkret Entlass Reha 21.02.23 und Start Wiedereingliederung zum 06.03.23. Ich frage, weil die private Krankenkasse angeboten hat erstmal weiter Krankentagegeld zu zahlen und es mit dem Übergangsgeld zu verrechnen. Wir haben bis heute keinen Bescheid zum Übergangsgeld für den Reha Zeitraum, da man nicht in der Lage ist die seit 6 Wochen vorliegenden Unterlagen und Formulare zu bearbeiten. Statt dessen erhalten wir stets das Formular für gesetzlich Versicherte, wobei alles vorliegt (Formular Arbeitgeber, Beiblatt Arzt mit Indikationsschlüssel etc.). Natürlich haben wir mehrfach mitgeteilt, dass dies das falsche Formular ist, da privat versichert.... wenn man bedenkt, dass man alleine die private Krankenkasse weiterhin bezahlt - auch den Arbeitgeber Anteil - bei meinem Mann alleine 1000 Euro - ist die Abarbeitungszeit peinlich, unangebracht und für manche ohne Ersparnisse existenzbedrohend. Vielen Dank im Voraus, Vanessa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vanessa,

für die Zeit zwischen der Entlassung aus der Reha und dem Beginn der Wiedereingliederung zahlt die DRV Übergangsgeld, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, während der Übergangszeit weiter AU sind und die Übergangzeit maximal exakt 4 Wochen beträgt. Diese Voraussetzungen scheinen in Ihrem Fall erfüllt zu sein. Die Zahlung erfolgt aber rückwirkend, sobald dem Rententräger die Beginnmitteilung mit Bestätigung des Arbeitgebers über die Aufnahme der Wiedereingliederung sowie der ärztlichen Bestätigung über die durchgehenden AU vorliegt. Die Bestätigung des Arbeitgebers kann ja frühestens heute erfolgen.

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11 Antworten

Wochenendjammereiam 04.03.2023 | 14:44
Sie tun mir ja soooo leid. Existenzbedrohend? Eher Jammern auf hohem Niveau, aber das können viele hier im Forum. Peinlich!
....am 04.03.2023 | 14:58
Vanessaam 04.03.2023 | 14:59
Ihr Name scheint Programm zu sein.... ich habe eine einfache Frage gestellt, die Sie nicht beantworten können oder wollen.... Und gleichzeitig vorwerfen, dass ich jammere? Ich habe lediglich die Ausgangssituation und die Fakten dargelegt.... mir ist Ihr Aufenthalt hier im Forum ein Rätsel.
Fam 04.03.2023 | 16:14
https://genten.de/rm/internetportal-ihre-vorsorgede-der-deutsche… Der Ruf dieses Forums ist nicht besonders gut. Suchen Sie lieber woanders Hilfe!
Abschlägeam 04.03.2023 | 16:49
Hallo Vanessa, die Existenzbedrohung durch notwendige Bearbeitungszeiten scheint zumindest Sie durch das Angebot Ihrer PKV zum Glück ja nicht wirklich zu betreffen, das ist ja zumindest schon einmal erfreulich. Sie würden aber natürlich IHR Problem trotzdem gern gelöst haben wollen, so jedenfalls verstehe ich Ihre eigentliche Frage. Allerdings weiß hier ja auch niemand genau, wann Sie Ihre Unterlagen eingereicht hatten bzw. wie (per Post? - das dauert immer länger, weil die Unterlagen/Formulare dann erst durch den Scanservice digitalisiert werden und dann zur Sachbearbeitung kommen) und eine gewisse Bearbeitungszeit für die Berechnung benötigt die DRV natürlich trotzdem immer. Warum allerdings tatsächlich Ihr Antrag noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte, kann hier im Forum leider wirklich von niemandem beantwortet werden, denn hier hat niemand Einblick in die Sie betreffenden Unterlagen, noch nicht einmal der am Montag noch antwortende 'DRV-Experte'. Da müssten Sie sich also doch nochmals an Ihre zuständige DRV wenden. Hier aber trotzdem ein Link zum Formularpaket für medizinische und berufliche Reha mit entsprechenden Merkblättern zu den unterschiedlichen Berechnungen (medizinisch/beruflich). Vielleicht finden Sie damit selbst schon heraus, woran es evtl. hapern könnte. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Verwenden Sie für Nachfragen und/oder Nachreichung von Unterlagen möglichst dieses online-Formular (ggfs. mit angehängten PDF-Dokumenten) das landet dann ohne Scanserviceverzug direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung (und Sie erhalten nach dem Senden eine 'Eingangsbestätigung', die Sie sich - ebenfalls als PDF - abspeichern können: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Ein schönes Wochenende und alles Gute!
....am 04.03.2023 | 18:04
Ist eine ähnliche Frage, vielleicht hilft es Ihnen weiter. Zeit zwischen Reha und Wiedereingliederung (AU) https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/zeit-zw… G0832-00 - Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung für die Versicherten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Vanessaam 04.03.2023 | 17:40
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Hallo Vanessa,

die Existenzbedrohung durch notwendige Bearbeitungszeiten scheint zumindest Sie durch das Angebot Ihrer PKV zum Glück ja nicht wirklich zu betreffen, das ist ja zumindest schon einmal erfreulich.

Sie würden aber natürlich IHR Problem trotzdem gern gelöst haben wollen, so jedenfalls verstehe ich Ihre eigentliche Frage.

Allerdings weiß hier ja auch niemand genau, wann Sie Ihre Unterlagen eingereicht hatten bzw. wie (per Post? - das dauert immer länger, weil die Unterlagen/Formulare dann erst durch den Scanservice digitalisiert werden und dann zur Sachbearbeitung kommen) und eine gewisse Bearbeitungszeit für die Berechnung benötigt die DRV natürlich trotzdem immer.

Warum allerdings tatsächlich Ihr Antrag noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte, kann hier im Forum leider wirklich von niemandem beantwortet werden, denn hier hat niemand Einblick in die Sie betreffenden Unterlagen, noch nicht einmal der am Montag noch antwortende 'DRV-Experte'.

Da müssten Sie sich also doch nochmals an Ihre zuständige DRV wenden.

Hier aber trotzdem ein Link zum Formularpaket für medizinische und berufliche Reha mit entsprechenden Merkblättern zu den unterschiedlichen Berechnungen (medizinisch/beruflich).

Vielleicht finden Sie damit selbst schon heraus, woran es evtl. hapern könnte.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Uebergangsgeld.html

Verwenden Sie für Nachfragen und/oder Nachreichung von Unterlagen möglichst dieses online-Formular (ggfs. mit angehängten PDF-Dokumenten) das landet dann ohne Scanserviceverzug direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung (und Sie erhalten nach dem Senden eine 'Eingangsbestätigung', die Sie sich - ebenfalls als PDF - abspeichern können:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Ein schönes Wochenende und alles Gute!

Ganz lieb, dass Sie so ausführlich antworten, aber meine Frage bezieht sich nur darauf, ob man zw. Ende Reha und Start Wiedereingliederung auch Übergangsgeld erhält oder ob man in diesen 2 Wochen dazwischen wieder ins Krankentagegeld fällt? Die Formulare sind alle schon ausgefüllt.... Merci und auch Ihnen ein schönes Wochenende
Zum kotzenam 04.03.2023 | 19:09
Gott sind sie neidisch und frech ! Kein Wunder das es mit mit der Welt bergab geht bei solchen Leute wie sie,zum kotzen
Leider nur die halbe Wahrheitam 05.03.2023 | 08:11
Hallo zusammen, wenn man innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss einer medizinischen Reha mit der Wiedereingliederung startet, kann man ja weiterhin Übergangsgeld erhalten. Wie verhält es sich in dem Zeitraum dazwischen? Konkret Entlass Reha 21.02.23 und Start Wiedereingliederung zum 06.03.23. Ich frage, weil die private Krankenkasse angeboten hat erstmal weiter Krankentagegeld zu zahlen und es mit dem Übergangsgeld zu verrechnen. Wir haben bis heute keinen Bescheid zum Übergangsgeld für den Reha Zeitraum, da man nicht in der Lage ist die seit 6 Wochen vorliegenden Unterlagen und Formulare zu bearbeiten. Statt dessen erhalten wir stets das Formular für gesetzlich Versicherte, wobei alles vorliegt (Formular Arbeitgeber, Beiblatt Arzt mit Indikationsschlüssel etc.). Natürlich haben wir mehrfach mitgeteilt, dass dies das falsche Formular ist, da privat versichert.... wenn man bedenkt, dass man alleine die private Krankenkasse weiterhin bezahlt - auch den Arbeitgeber Anteil - bei meinem Mann alleine 1000 Euro - ist die Abarbeitungszeit peinlich, unangebracht und für manche ohne Ersparnisse existenzbedrohend. Vielen Dank im Voraus, Vanessa
https://genten.de/rm/internetportal-ihre-vorsorgede-der-deutsche… Der Ruf dieses Forums ist nicht besonders gut. Suchen Sie lieber woanders Hilfe!
Am besten bei dem von Ihnen angeführten 11 Jahre alten Beitrag eines privaten Rentenberaters, der in seinem Sinn dieses Forum kritisiert und damit Werbung für seine eigene Zunft macht? Er hat dabei allerdings vergessen zu erwähnen, dass diese Spezies sich gut bezahlen lässt und zwar auch für Dienste und Informationen, die man bei der Rentenversicherung kostenlos erhält. Es ist schon sehr polemisch, wenn man auf derartig alte und einseitige Artikel verweist. Wer allerdings seine Erfahrungen machen möchte, kann sich ja gern an einen privaten Rentenberater wenden. Im Übrigen sind Aussagen in einem offenen Forum niemals rechtsverbindlich, da hier niemand die Angaben der Fragesteller kontrollieren kann und Antworten daher immer nur allgemein und nicht auf den Einzelfall bezogen erfolgen können.
Kaiseram 05.03.2023 | 07:47
Sie tun mir ja soooo leid. Existenzbedrohend? Eher Jammern auf hohem Niveau, aber das können viele hier im Forum. Peinlich!
Gott sind sie neidisch und frech ! Kein Wunder das es mit mit der Welt bergab geht bei solchen Leute wie sie,zum kotzen
Blubb!
Vanessaam 06.03.2023 | 15:14
Vielen Dank für die Antwort.
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