Hallo Joe,
bei einem nahtlosen Übergang von einer Erwerbsminderungrente in eine Altersrente werden die Entgeltpunkte, die der bisherigen Rentenberechnung zugrunde gelegen haben, durch Besitzschutz übernommen.
Sämtliche Versicherungszeiten aus dem Versicherungsverlauf werden automatisch für die Berechnung des Altersrente berücksichtigt.