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Überprüfung befristete Rente

von Ludmilla25.07.2021 | 14:21
509 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo an alle, Obwohl Erwerbsminderungsrente befristet ist für 3 Jahre bekam meine kranke Mutter nun eine Aufforderung zur Überprüfung Ihres Gesundheitszustand. Es heißt weiter es muss geprüft werden ob Ihr weiterhin Rente zusteht. Meine Mutter und aucv ich wir dachten es erfolgt erst wieder zum auslaufen der Befristung. Nun kam dies relativ zeitnah nach dem Rentenbescheid. Das laufende Rentenverfahren dauert 8 Monate. Gibt es da irgendeine Frist bevor eine neue Überprüfung angeordnet werden kann. Ich möchte meiner Mutter gerne helfen konnte aber nichts brauchbares im Internet lesen dazu. Grüße Ludmilla

17 Antworten

Siehe hieram 25.07.2021 | 15:32
Hallo Ludmilla, eine derartige Frist gibt es nicht. Der Anspruch auf eine EM-Rente kann jederzeit überprüft werden. Dies sogar auch, wenn es sich um eine unbefristete EM-Rente handelt. Leider haben Sie nicht geschrieben, ob es sich um eine teilweise oder volle EM-Rente handelt und ob Ihre Mutter neben der EM-Rente noch arbeitet (auch bei voller EM-Rente darf sie es bis maximal unter drei Stunden täglich und 6.300 EUR Bruttoeinkommen jährlich). Meine Antwort bezieht sich also auf volle EM-Rente, die nun wegen Gesundheit und nicht wegen Hinzuverdienst überprüft werden soll. Sie schreiben zwar, dass das laufende Rentenverfahren acht Monate dauerte, aber sehen Sie sich doch bitte auch noch mal den Bescheid genau an, wann lt. diesem der 'Leistungsfall' festgestellt wurde. 'Leistungsfall' ist der Zeitpunkt, ab dem objektiv betrachtet die Erwerbsminderung begann. Dies kann auch relativ lange vor dem Antrag liegen. Z.B. wenn Ihre Mutter erst einmal krank geschrieben war und Krankengeld bezogen hatte, dann vielleicht noch eine Reha absolviert hat und erst dann der tatsächliche Rentenantrag gestellt wurde. Somit liegen dann ja relativ 'alte' ärztliche Befunde vor (wohl nur bis Antragstellung). Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen Ihrer Mutter aus ärztlicher Sicht über einen längeren Zeitraum und mit entsprechenden Therapien aber eine Aussicht auf Besserung haben, kann auch in der Akte (bei der DRV, nicht im Bescheid!) bereits ein Vermerk sein 'zeitnah überprüfen' (oder ähnlich). Ihrer Mutter helfen Sie also am Besten, wenn Sie mit ihr die weiteren ärztlichen Unterlagen zusammen stellen, die der DRV bisher noch nicht vorliegen, diese evtl. bei den Ärzten anfordern. Und sie, wenn es gefordert wird, zu einem gesonderten Begutachtungstermin fahren/begleiten. Die bisher bewilligte M-Rente selbst wird unabhängig davon zunächst weiter bezahlt. Und dieses Überprüfungsverfahren selbst kann auch einige Monate in Anspruch nehmen, insbesondere dann, wenn eine gesonderte Begutachtung für notwendig erachtet wird. Somit wären dann (je nachdem, ab und bis wann die EM-Rente bewilligt worden war), notwendige Untersuchungen bereits zum Weiterbewilligungstermin abgeschlossen bzw. bereits in Gang gebracht und es kann dann über die Weiterbewilligung zeitnah entschieden werden. Anders, als würde dieses Procedere erst mit Weiterbewilligungsantrag starten. Lassen Sie bzw. Ihre Mutter sich nun dadurch also nicht verunsichern, sondern reichen die Unterlagen ein bzw. nehmen an einer Begutachtung teil. Denn selbst wenn dann eine neue Untersuchung feststellt, dass die Voraussetzungen nicht 'weiter' vorliegen, kann der vorliegende Bescheid dadurch nicht einfach und nicht rückwirkend aufgehoben werden (§100 SGB VI). Alles Gute!
Peter T.am 25.07.2021 | 16:16
Nicht rückwirkend, sondern je nach Fall zum Monatsende oder 4 Monate danach...
Ist das tatsächlich so?am 25.07.2021 | 16:06
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Ludmilla,

eine derartige Frist gibt es nicht. Der Anspruch auf eine EM-Rente kann jederzeit überprüft werden. Dies sogar auch, wenn es sich um eine unbefristete EM-Rente handelt.

Leider haben Sie nicht geschrieben, ob es sich um eine teilweise oder volle EM-Rente handelt und ob Ihre Mutter neben der EM-Rente noch arbeitet (auch bei voller EM-Rente darf sie es bis maximal unter drei Stunden täglich und 6.300 EUR Bruttoeinkommen jährlich).

Meine Antwort bezieht sich also auf volle EM-Rente, die nun wegen Gesundheit und nicht wegen Hinzuverdienst überprüft werden soll.

Sie schreiben zwar, dass das laufende Rentenverfahren acht Monate dauerte, aber sehen Sie sich doch bitte auch noch mal den Bescheid genau an, wann lt. diesem der 'Leistungsfall' festgestellt wurde.

'Leistungsfall' ist der Zeitpunkt, ab dem objektiv betrachtet die Erwerbsminderung begann. Dies kann auch relativ lange vor dem Antrag liegen. Z.B. wenn Ihre Mutter erst einmal krank geschrieben war und Krankengeld bezogen hatte, dann vielleicht noch eine Reha absolviert hat und erst dann der tatsächliche Rentenantrag gestellt wurde.

Somit liegen dann ja relativ 'alte' ärztliche Befunde vor (wohl nur bis Antragstellung). Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen Ihrer Mutter aus ärztlicher Sicht über einen längeren Zeitraum und mit entsprechenden Therapien aber eine Aussicht auf Besserung haben, kann auch in der Akte (bei der DRV, nicht im Bescheid!) bereits ein Vermerk sein 'zeitnah überprüfen' (oder ähnlich).

Ihrer Mutter helfen Sie also am Besten, wenn Sie mit ihr die weiteren ärztlichen Unterlagen zusammen stellen, die der DRV bisher noch nicht vorliegen, diese evtl. bei den Ärzten anfordern. Und sie, wenn es gefordert wird, zu einem gesonderten Begutachtungstermin fahren/begleiten.

Die bisher bewilligte M-Rente selbst wird unabhängig davon zunächst weiter bezahlt. Und dieses Überprüfungsverfahren selbst kann auch einige Monate in Anspruch nehmen, insbesondere dann, wenn eine gesonderte Begutachtung für notwendig erachtet wird.

Somit wären dann (je nachdem, ab und bis wann die EM-Rente bewilligt worden war), notwendige Untersuchungen bereits zum Weiterbewilligungstermin abgeschlossen bzw. bereits in Gang gebracht und es kann dann über die Weiterbewilligung zeitnah entschieden werden. Anders, als würde dieses Procedere erst mit Weiterbewilligungsantrag starten.

Lassen Sie bzw. Ihre Mutter sich nun dadurch also nicht verunsichern, sondern reichen die Unterlagen ein bzw. nehmen an einer Begutachtung teil.

Denn selbst wenn dann eine neue Untersuchung feststellt, dass die Voraussetzungen nicht 'weiter' vorliegen, kann der vorliegende Bescheid dadurch nicht einfach und nicht rückwirkend aufgehoben werden (§100 SGB VI).

Alles Gute!

Hallo an alle, Obwohl Erwerbsminderungsrente befristet ist für 3 Jahre bekam meine kranke Mutter nun eine Aufforderung zur Überprüfung Ihres Gesundheitszustand. Es heißt weiter es muss geprüft werden ob Ihr weiterhin Rente zusteht. Meine Mutter und aucv ich wir dachten es erfolgt erst wieder zum auslaufen der Befristung. Nun kam dies relativ zeitnah nach dem Rentenbescheid. Das laufende Rentenverfahren dauert 8 Monate. Gibt es da irgendeine Frist bevor eine neue Überprüfung angeordnet werden kann. Ich möchte meiner Mutter gerne helfen konnte aber nichts brauchbares im Internet lesen dazu. Grüße Ludmilla
Denn selbst wenn dann eine neue Untersuchung feststellt, dass die Voraussetzungen nicht 'weiter' vorliegen, kann der vorliegende Bescheid dadurch nicht einfach und nicht rückwirkend aufgehoben werden (§100 SGB VI). Alles Gute!
Die Mutter erhält also die Rente weiter? Warum dann die Überprüfung??
realam 25.07.2021 | 16:12
Wenn bestimmte Parameter der EM-Rente nicht mehr gegeben sind, kann diese selbstverständlich entzogen werden. Nur eben rückwirkend nicht.
Ist das tatsächlich so?am 25.07.2021 | 16:28
Die Mutter erhält also die Rente weiter? Warum dann die Überprüfung??
Zunächst einmal erhält sie die Rente weiter, ja. Die Überprüfung kann nur die 'Zukunft' betreffen. Bitte noch mal genau lesen :-)
Hab es nun verstanden. Danke!, auch an real und Peter T. :-)
Ludmillaam 25.07.2021 | 17:20
Hallo siehe hier, Ich bin sehr dankbar über Ihre Antwort. Meiner Mutter wurde die teilweise EM Rente bis 2023 für 3 Jahre befristet gewährt. Rückwirkend 1 Jahr. Sie arbeitet nicht. Ursprünglich hatte meine kranke Mutter die volle Rente beantragt. Ich habe jetzt Ihren Bescheid nochmals gelesen. Hier steht zuerst ( erste Seite ) das Ihr nur die teilweise EMR zusteht. Keine volle Rente. Auf der 2 Seite steht dann aber, es wird derzeit weiter geprüft ob Ihnen die volle EMR zusteht. Sollte dies der Fall sein wird es einen weiteren Bescheid geben. Meine kranke Mutter hat halt jetzt soviel Angst, das Ihr die teilweise EMR wieder entzogen wird. Sie tut mir so leid. Jetzt steht sie kurz vor einem Zusammenbruch. Könnte es wirklich sein das mit dem Gutachter nur noch ein eventueller weiteter Anspruch auf eine volle EMR geprüft wird? Das dies somit mit der aktuell genehmigten befristeten Teilweise EMR gar nichts vordergründig zu tun hat. Können Sie mir darauf nochmals Antworten. Ich danke im Namen meiner Mutter. Der positive Rentenbescheid und die Aufforderung zum Gutachter kam 14 Tage nach dem Rentenbescheid. Lg Ludmilla
Ludmillaam 25.07.2021 | 17:28
....ihr Gesundheitszustand hat sich seit der Antragstellung nur geringfügig verschlechtert. In diesem Sinne gibt es keine weiteren Atteste. Es kamen ein paar negative Auswirkungen gesundheitlich hinzu jedoch nichts gravierendes. Nur massive Schlafstörungen. Danke Ludmilla
Peter T.am 25.07.2021 | 17:53
Sie haben doch schon die Antwort gegeben. Da noch (weiter) geprüft wird, ob die volle EM besteht, kommt es noch einmal zum Gutachten. Also ruhig bleiben, denn ich glaube nicht, dass der Gutachter die teilweise ablehnt, wenn sie gerade erst bewilligt wude. Es ist positiv zu sehen und eine große Chance, noch die volle EM zu erhalten.
Siehe hieram 25.07.2021 | 18:23
Zitat von Ludmilla anzeigenausblenden
Hallo Ludmilla, entsprechend dieser weiteren Angaben scheint es sich nun also tatsächlich vordergründig um die (genauere) Feststellung zu handeln, ob (auch) eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Es scheint hierbei aber unwahrscheinlich, dass ihr dann die teilweise EM-Rente wieder entzogen wird. Denn hier scheinen ja die gesundheitlichen Voraussetzungen vorzuliegen, sonst wäre es zu einer Ablehnung gekommen. Diesbezüglich können Sie Ihre Mutter also beruhigen. Es müsste Ihr also (urplötzlich?) und deutlich besser gehen, dass dies dann (aber nur zukünftig!) geändert wird. Auch wenn sich der Gesundheitszustand nicht gravierend verschlechtert hat (wie gut für Ihre Mutter!), sollten Sie versuchen, dennoch zu notieren, wie sich (auch z.B. die Schlaflosigkeit) auf ihren Zustand auswirkt. Und natürlich sollte Ihre Mutter an der vorgesehenen Begutachtung teilnehmen! Bitte versuchen Sie (und vor allem auch Ihre Mutter) also nun noch etwas Geduld zu haben, bis dieser Termin stattgefunden hat (was noch etwas dauern kann) und was dann daraufhin letztendlich entschieden wird. Sofern der Betrag der halben EM-Rente für den Lebensunterhalt Ihrer Mutter nicht ausreicht, informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden zuständigen Stellen, ob sie z.B. einen Anspruch auf Wohngeld hat oder auf andere, die Rente aufstockende Leistungen (Amt für Grundsicherung?). Wenn dann (später) doch eine volle EM-Rente bewilligt wird, würden dann evtl. dadurch zwar auch Erstattungsansprüche entstehen (wenn sich dann die volle EM-Rente rückwirkend mit anderen Leistungen 'überschneidet'), aber der Zeitraum bis zu dieser Entscheidung könnte überbrückt werden. Wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie welche Leistungen beantragen können, können Sie sich auch z.b. an einen Wohlfahrtsverband wie z.B. die Caritas oder ähnliches vor Ort wenden oder an einen (kostenpflichtigen) Sozialverband wie VdK oder SozVD, die helfen Ihnen dann auch beratend weiter. Erst einmal aber wird auf jeden Fall die halbe EM-Rente weiter bezahlt. Also nehmen Sie Ihre Mutter einfach mal richtig fest in den Arm, es wird sich alles regeln, kein Grund für einen Zusammenbruch. Alles Gute!
Ludmillaam 25.07.2021 | 18:20
Danke für ihre Sicht der Dinge. Ich habe auch die Hoffnung das dies der Grund sein könnte, das meine Mutter vielleicht sogar noch die volle bekäme. Verdienen würde Sie es mit all ihren chronischen Krankheiten. Lg Ludmilla
Ludmillaam 25.07.2021 | 18:37
....danke danke siehe hier für Ihre Antwort an einem Sonntag. Ja ich versuche ihr jetzt Kraft zu geben und stehe ihr bei. Super Hilfe heute durch Sie persönlich......lg Ludmilla
Ludmillaam 25.07.2021 | 18:32
Es ist einfach nur so verwirrend weil es in der Aufforderung zum Gutachter heißt; Wir prüfen ob ihnen die Rente weiterhin zusteht. Zumal im ersten Teil des Rentenbescheides geschrieben wird das ihr aus medizinischen Gründen nur die Teilweise EMR zusteht. Dann steht wieder auf Seite 3 das weiter geprüft wird ob ihr die volle zusteht. Vielleicht noch von Bedeutung das meine Mutter derzeit Alg1 bezieht. Auch hier ist jetzt alles ein komplettes durcheinander. Das einzigste was mich beruhigt, das ich meiner Mutter nun sagen konnte das die teilweise EMR jetzt erstmal ins Rollen kommt. Die Auszahlung derweile erfolgt. Danke für die Hilfe wegen meiner Mutter. Ich versuche jetzt Ihr etwas Ruhe und Kraft zu geben. Lg Ludmilla
Peter T.am 25.07.2021 | 18:57
Bitte auch daran denken, oftmals sind es schon vorgegeben Textbausteine. Daher steht dort vielleicht auch "wir überprüfen ihre Rente" aber dies steht vermutlich in jedem Bescheid. Wie geschrieben, es geht hier ziemlcih sicher um die volle EM. Aber ich kann gut das Herzflattern nachvollziehen, geht mir auch immer so, wenn etwas von einem Amt kommt. Ich wünsche Ihnen beiden alles Gute, viel erfolg und schön, dass ihre mutter jemand hat, der sich kümmert, dies ist bei eigener Krankheit auch viel wert und wichtig.
Leniam 25.07.2021 | 21:17
Das Renten überprüft werden, ist gängiges Tagesgeschäft. Bei befristeten Renten meistens dann, wenn eine Arbeit aufgenommen wird (was Ihre Mutter mit der Teilrente problemlos dürfte) oder es Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes gibt. Das nach so kurzer Zeit gleich wieder das schwere Geschütz Gutachter aufgefahren wird, kann auf mehreres hindeuten. Vielleicht Prüfung volle EM, vielleicht aber auch wirklich die weitere Rentenberechtigung. Was die erwähnte Prüfung Vollrente im Bescheid angeht, könnte es sich auch um die sog. Arbeitsmarktrente handeln. Wenn Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind, aber arbeitslos ohne Aussicht auf eine Teilzeitstelle wird Ihnen dennoch eine Vollrente gezahlt, was wiederum immer nur befristet geschieht. Nicht verrückt machen, alles auf sich zukommen lassen!
Ludmillaam 26.07.2021 | 08:49
Danke für euere Hilfe gestern. Ich konnte die Sache heute tel aufklören. Es geht um eine übeeprüfung für die jahre in Österreich. Meine Mutter hat einige Jahre dort gearbeitet. Diese haben von deutscher Seite einen Vertrauensarzt gewünscht. Eigentlich löuft das über Ös aber in dem Fall meiner Mutter gehts über D. Sie hat mir versichert das D dieses Gutachten gar nicht prüft sindern gleich nach ÖS weiterleiten. So ein Glück. Meine Mutter und ich sind sehr erleichtert. Lg Ludmilla
-am 26.07.2021 | 09:09
Hallo Ludmilla, Sie haben von den anderen Usern ja schon hilfreiche Tipps erhalten. Eine Frist zur erneuten Überprüfung eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente gibt es grundsätzlich nicht. Da wir Ihren individuellen Fall jedoch nicht kennen, empfehle ich Ihnen die Konaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zur Klärung der noch offenen Fragen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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