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Experten-Antwort

Übertragung von Rentenansprüchen ins Ausland

von Martin12.02.2012 | 10:51
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegt und besitze dort ein Pensionskonto (gesetzliche Säule 2). Die Auzahlung der Rente von diesem Pensionskonto erfolgt auch erst mit Rentenbeginn. Ist es möglich, meine angesammelten deutschen Rentenansprüche (nur gesetzl. Vers.) auf dieses gesetzlich gesperrte Pensionskonto in der Schweiz noch vor Rentenbeginn zu übertragen? Von seiten der Pensionskasse gibt es Formulare zur Übertragung von Rentenansprüchen. Vielen Dank vorab - Martin

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem Beitrag von "Schade" an.

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4 Antworten

Schadeam 12.02.2012 | 11:46
Nein das geht nicht. Sie haben später für die deutschen Beiträge eine deutschen und für die schweizer Beiträge einen schweizer anspruch und dazu kommt in der Schweiz noch die Pensionskasse (so ähnlich wie eine deutsche Betriebsrente).
Hanniam 12.02.2012 | 11:45
Die Pensionskasse entspricht doch den Betriebsrentensystemen in D?
Martinam 14.02.2012 | 16:07
Und wieso kann man die deutschen Ansprüche nicht übertragen, so dass man nur noch aus der Schweiz Rentenansprüche hätte? Ein grosses Problem bei der deutschen Rentenversicherung, ist die Gefahr vor Rentenbeginn das Zeitliche zu segnen, z.B. durch einen Unfall. Als Unverheirateter geht, soweit ich weiss, der komplette Anspruch auf Deutschland über (und dies sind keine kleinen Beträge!). Anders in der Schweiz --> hier bekommen die Erben die gesammelten Rentenansprüche vom Pensionskonto zu 100%!
W*lfgangam 14.02.2012 | 20:33
Zitat von Martin anzeigenausblenden
Hallo Martin, Sie haben die Bedingungen zur "Übertragung" von Anwartschaften in dem schweizer Pensionssystem nicht so richtig gelesen. Eine Übertragung von deutschen Rentenansprüchen in dieses System ist nicht vorgesehen - und auch in deutschen Rentengesetzen nicht verankert. Die in D erwirtschafteten Rentenansprüche bleiben auch 'hier' - und stehen etwaigen Erben/Hinterbliebenen nach 'unseren' Gesetzen zu - hier das Geld verdient/die Beiträge gezahlt, hier den Anspruch (oder auch keinen) daraus. Nehmen Sie den Fall, die Schweiz entwickelt sich in Richtung Griechenland - würden Sie sich dann 'freuen', für die deutsche EUR-Altersversorgung per Gesetz in die Schweiz transferiert im Falle einer 'übertragenen' Rente auf Eis gesetzt zu werden ? Fränkli gegen EUR um Faktor 10 reduziert (den dtsch. Steuer-/Beitragszahler wird's freuen) ...eben ;-) (Ein grosses Problem bei der deutschen Rentenversicherung, ist die Gefahr vor Rentenbeginn das Zeitliche zu segnen, z.B. durch einen Unfall. hmm ...die Demoskopen sind nicht mit Ihnen, was erlebte/ausgezahlte Rentenansprüche betrifft - die Wirklichkeit sieht anders aus. Die DRV ist nicht das Problem, die provoziert auch keine Unfälle - obwohl, der Gedanke, rein der sicheren Finanzierung weg ...wie ist noch mal Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ;-) Gruß w.
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