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Experten-Antwort

Umbewertung Invalidenrente DDR

von Liesel25.11.2012 | 20:48
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Seit den 1980er Jahren wurde in der DDR eine Invalidenrente i. H. v. 370 Mark der DDR bezogen. Auf mir unerklärliche Art wurde daraus jedoch dann immerhin 755 DM, die dann 1991 nochmals um 6,84 % aufgestockt wurden. Diese sind durch den enthaltenen Auffüllbetrag immer noch Grundlage der Altersrente , weil diese nach Entgeltpunkten nach SGB VI noch immer knapp 100 € geringer wäre. Weiß jemand, wie auf welcher Grundlage sich die Invalidenrente der DDR 1990/1991 nahezu verdoppelte bzw. wie kann man die Richtigkeit der Umrechnung prüfen lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Liesel,

die Rechtsgrundlage für die Umwertung einer Rente aus dem Beitrittsgebiet, auf die bereits am 01.01.1992 ein Anspruch bestand, ergibt sich aus den §§ 307a ff Sozialgesetzbuch -Sechstes Buch- (SGB VI).

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2 Antworten

-/-am 25.11.2012 | 22:07
Eigentlich sollte sich die Rechtsgrundlage für die Umrechnung aus den damaligen Bescheiden ergeben. Hilfsweise könnte man in einen Blick in das Übergangsrecht ab § 228 SGB VI werfen.
L. Sch.am 27.11.2012 | 02:52
Werte Userin Liesel, wie von User ' -/- ' schon erwaehnt, sind auch in der ehemaligen DDR Bescheide erteilt worden, die die Erhoehungen dokumentieren. Meist passierte so etwas anlaesslich des Jahrestages der Republik oder auch aus speziellen politischen Motiviationen heraus (Parteitage) . Um Erhoehungen nachvollziehen zu koennen ist es erforderlich, dass diese Anderungsbescheide bei Ihnen noch vorliegen. . Aus Ihren Darlegungen geht nicht hervor, ob in der Summe des Betrages auch Anteile aus der "FZR", der 'freiwilligen Zusatzrentenversicherung' mit enthalten sind, die bei Anhebungen ebenfalls mit beruecksichtigt wurden. . Im Zusammenhang mit der 1990 erfolgten Wiedervereinigung ergab der amtlich vorgenommene Vergleich der Renten der ehemaligen DDR zu denen aus den alten Bundeslaendern eine erhebliche Differenz. Abgeleitet daraus hat die Bundesregierung beschlossen, in einer: 1. Rentenanpassungsverordnung mit Wirkung vom 01.01.1991 alle Renten der ehemaligen DDR in Ihrer Hoehe mit Stand 31.12.1990 einheitlich um 15 Prozent anzuheben und in einer 2. Rentenanpassungsverordnung mit Wirkung vom 01.07.1991 die Renten mit Stand 30.06.1991 um noch einmal 15%. . Mit Wirkung 01.01.1992 erfolgte dann eine nochmalige Anhebung um 6,84 %, weil ab Januar auch Krankengeld von der Rente zu bezahlen war, was bis 31.12.1991 fuer DDR Renten nicht der Fall war, daraus sich aber keine Rentennachteile ergeben sollten. . Erstmals wurde aber in Verbindung mit dieser Ueberleitung 31.12.1991 zum 01.01.1992 eine Ueberpruefung des realen Anspruchs der Hoehe der gezahlten DDR Renten vorgenommen. Diese Ueberpruefung hatte zur Folge, dass fuer viele tausend Rentner die bis 31.12.1991 gezahlte Rente hoeher war als die aus dem statistichen Vergleich zu berechnende. War dies der Fall , wurde ein Ausgleichsbetrag gezahlt, der in Einzelfaellen mehrere hundert Mark betragen konnte und einen rapiden Absturz in der Hoehe der bis dato gezahlten Rente bedeutet haette, waere er nicht mehr gezahlt worden. Die ermittelte Differenz wurde deshalb als Auffuellbetrag weitergezahlt um diesen Absturz zu verhindern. . Allerdings nahm dieser Auffuellbetrag an keiner der kuneftigen Rentenerhoehungen teil.
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