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Experten-Antwort

Umdeutung Reha-Antrag

von Karl-Heinz14.08.2016 | 10:17
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10 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage die ich gerne beantwortet hätte vielleicht finde ich hier im Forum eine Antwort. Ich bin im Februar AU aus einer Reha entlassen worden. Meine letzte Tätigkeit ( Beschäftigungsverhältnis besteht weiterhin ) kann ich lt. Entlassbericht nicht mehr über 3Std ausüben. Auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt 6Std. und mehr. Bekomme Krankengeld immer weiter. Geb. 1958 . Wird in diesem Fall nicht automatisch der Reha Antrag in einen EM oder Rentenantrag " umgewandelt"? Ich habe bis heute von der RV nichts gehört! Schönen Tag euch zusammen mfg Heinz

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-Heinz,

nicht jeder der au entlassen wird, ist damit auch automatisch erwerbsgemindert. Manchmal prüft der Rententräger lediglich intern das Vorliegen von Erwerbsminderung. Kommt er zu dem Ergebnis, dass dies bei Ihnen nicht vorliegt, dann wird er sich wahrscheinlich auch nicht mit Ihnen wegen einer Antragstellung in Verbindung setzen.

Daher sollten Sie sich mit Ihren behandelnden Ärzten darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wie bereits im Forum vorgeschlagen, können Sie dann ggfs. auch ohne weitere Mitteilung durch Ihren Rentenversicherungsträger abzuwarten einen solchen Antrag stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-Heinz,

nicht jeder der au entlassen wird, ist damit auch automatisch erwerbsgemindert. Manchmal prüft der Rententräger lediglich intern das Vorliegen von Erwerbsminderung. Kommt er zu dem Ergebnis, dass dies bei Ihnen nicht vorliegt, dann wird er sich wahrscheinlich auch nicht mit Ihnen wegen einer Antragstellung in Verbindung setzen.

Daher sollten Sie sich mit Ihren behandelnden Ärzten darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wie bereits im Forum vorgeschlagen, können Sie dann ggfs. auch ohne weitere Mitteilung durch Ihren Rentenversicherungsträger abzuwarten einen solchen Antrag stellen.

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8 Antworten

Riaam 14.08.2016 | 11:12
Hallo Karl -Heinz,hast du denn Rentenantrag gestellt. Kenn mich nicht so aus da es bei mir unter 3 Stunden Beruf plus allgemeiner Arbeitsmarkt war.Ich hab Antrag nach Abschluss Reha selbst gestellt. Könnte mir vorstellen vielleicht Teilrente für Beruf da auf allgemeinem Arbeitsmarkt ja noch arbeitsfähig. Gibt hier aber bestimmt andere die mehr dazu sagen können MFG Ria
Herz1952am 14.08.2016 | 14:07
Rechtzeitig vor Aussteuerung des Krankengeldes einen Rentenantrag stellen und bei Arbeitsamt melden. Abwarten was dann rauskommt. (evtl. BU/Teilrente) bzw. das Arbeitsamt wird Sie vermitteln in eine geeignet Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es könnte natürlich beides sein. Evtl. auch volle Arbeitsmarktrente oder volle EM-Rente, je nach dem wie die RV Ihr Leistungsvermögen einschätzt. Es muss nicht unbedingt mit dem Entlassungsbericht übereinstimmen. Lief bei mir so ähnlich ab. Die gleiche Bewertung nach der Reha, aber weiter AU bis zur Aussteuerung und darüber hinaus. Nur bitte die AU-Bescheinigungen nicht dem Arbeitsamt vorlegen, sonst entfällt von vornherein ALG I, weil nicht vermittelbar. Anschließend volle AM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt auf Zeit, danach volle EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Das kommt eben auch auf den Krankheitsverlauf, bzw. die weitere Erwerbsminderung an.
KSCam 14.08.2016 | 14:24
Automatisch wird die DRV sich wegen einer Rente nicht melden. Warum auch? Sie können ja ganztags arbeiten. Wenn, wäre das längst passiert bie eine Reha im Februar. Aber ist ja auch egal. Wenn Sie sich für em halten, steht es Ihnen ja jederzeit frei den Antrag zu stellen. Es ist nicht nötig zu warten, bis andere das tun. Wenn es Ihnen um berufliche Hilfen geht, können Sie jederzeit berufliche Maßnahmen (LTA) beantragen....auch da müssen Sie auf nichts warten. Ob es bei Ihrem Arbeitgeber Arbeiten gibt, die Sie machen können, wäre eine andere Variante, um die Sie sich hoffentlich bereits gekümmert haben. Vielleicht kriegen Ihre Ärzte es ja auch wieder hin, dass Sie arbeiten können.
der anderenam 15.08.2016 | 18:58
Hallo Karl-Heinz, eigentlich hätten die Umdeutung geprüft werden müssen. Rufen Sie einfach dei Ihrer Rentenversicherung an und fragen nach, warum das nicht passiert ist. Manchmal wird auch einfach was übersehen. (Ich gehe davon aus, dass Ihre obigen Angaben stimmen) Mich wundert, dass Ihre Kasse noch nicht unruhig geworden ist, wie lange haben Sie dort noch Anspruch?
123456am 16.08.2016 | 09:52
Hallo Karl-Heinz, abhängig von Ihrem Beruf kann die DRV durchaus bereits geprüft haben, ob ein Anspruch auf Rente bestehen könnte. Nur wenn Sie von Amts wegen ermittelt und feststellt, dass ein Anspruch besteht könnte, bekommen Sie hierzu auch eine Mitteilung. Andernsfalls eben nicht. Sofern ein Reha-Antrag nach Aufforderung der Krankenkasse erfolgt, erhält die Krankenkasse das Ergebnis der Prüfung. Das hindert Sie aber nicht selbst formell einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Was wurde als Hauptberuf im Reha-Entlassungsbericht angegeben?
Karl-Heinzam 16.08.2016 | 15:05
Zitat von 123456 anzeigenausblenden
hallo " 123 " die Reha war eine AHB nach einem Krankenhausaufenthalt und von mir bzw. dem Krankenhausarzt beantragt worden. Tätigkeit unter 3Std im Entlassbericht : letzte versicherungspfl. T. " Kraftfahrer im Fernverkehr". Da ich vor 1961 geb. bin dachte ich für mich zählt nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ( Berufsschutz ?!! ) mfg Heinz
der anderenam 16.08.2016 | 17:36
Hallo Karl-Heinz, unabhängig von der Umdeutung sollten sie sich überlegen, wie es weiter gehen soll. Wie schätzen Sie selbst oder Ihr Arzt die Lage ein? Sehen Sie eine Möglichkeit, wieder in ihrem Beruf zu arbeiten? Wenn nicht, können Sie selber den Rentenantrag stellen. Ich würde den finanziellen Aspekt dabei nicht aus dem Auge lassen. (Rente vs. Krankengeld). Alles Gute!
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