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Experten-Antwort

Umdeutung Rehaantrag in Rentenantrag

von MelanieG26.06.2015 | 18:59
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2 Antworten

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Hallo. Bin seit März 2015 ausgesteuert wegen psychischen Problemen. Im Dez 2014 war ich zur Reha. Laut Bericht müsste ich tanzen und springen. Nur ist dies leider nicht der Fall. Sollte laut Arge einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen. Musste diesen Monat zum Gutachter von der Rentenversicherung. Dieser stellte fest das ich erwerbsgemindert bin. Heute kam die Ablehnung für die Reha nun wird geprüft ob er in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Kennt sich jemand damit aus. Wird alles nochmal neu geprüft oder ist es schon so gut wie sicher das es als Rentenantrag gilt. Und wie sehen die Chancen so ca aus das ich die Rente bekomme. Bin sehr planlos. Gruß Melanie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MelanieG,

ich kann Ihnen auch nur anraten entweder auf den Bescheid der DRV zu warten oder ggf. mal Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu kontaktieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 26.06.2015 | 21:37
Hallo MelanieG, das könnte zu einer Rente wegen Erwerbsminderung (teilweise oder volle, befristet oder unbefristet) führen - sofern die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Beitragszeiten) dafür vorliegen. Warten Sie einfach ab, bis ein Bescheid der DRV kommt ...das könnte noch Monate dauern, bis dahin lässt Sie das Jobcenter (nicht ARGE, so hießen die früher mal) in Ruhe. Eine Prognose für/gegen Rente kann hier keiner abgeben, allerdings könnte der bisherige Ablauf in Richtung Rente sprechen. Gruß w.
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