Hallo Julian,
über die beigefügte Verlinkung zum Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha_node.html
können Sie sich zu Ihrer Frage informieren.
Sollte Ihr Antrag beim unzuständigen Träger gestellt sein, wird er automatisch an den zuständigen Träger weitergeleitet.
Sind die Vorraussetzungen,das man 15 Jahre gearbeitet haben muss?
Sind die Vorraussetzungen,das man 15 Jahre gearbeitet haben muss?
Bevor Sie eine berufliche Reha (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA) machen bzw beantragen, vielleicht eine medizinische Reha (Psychosomatik bei Depressionen) beantragen. Dann kann im Rahmen einer sozialmedizinischen Einschätzung eine Prognose der langfristigen Erwerbsfähigkeit erstellt werden. Wenn in dieser eine LTA empfohlen wird, kann im Ausnahmefall (!) von der DRV eine solche genehmigt werden.
Und vielleicht muss es ja auch keine komplette Umschulung sein, sondern reicht eine Fortbildung o. ä.
Hilfreich kann oft auch eine ambulante Psychotherapie sein, um mit Arbeitsplatzkonflikten umzugehen. Denn Zeitdruck wird in nahezu jedem Beruf auftreten.
Alles Gute!
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