Hallo Ziegler,
bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV direkt, evtl. gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern der DB.
Die hier bereits gegebenen Antworten sind zwar für Sie recht aufmunternd, aber nicht alle unbedingt auch richtig.
Und Ihre Einstellung, dass der Wegfall der EM-Rente nicht 'so schlimm wäre', weil Sie eh ergänzende Leistungen erhalten, sollte auch nicht so leichtfüßig daher gesagt werden. Denn lt. Ihren Angaben wurde ja schon einmal 'von Amts wegen' festgestellt, dass Sie erwerbsgemindert sind (zumindest erst einmal befristet). Wenn also das mit der Umschulung doch nicht klappen sollte nach ein paar Wochen, Monaten, würden Sie also wohl wieder 'voll' bedürftig dort sein, haben aber Ihre EM-Rente selbst weggekickt.
Denn diese lebt nicht automatisch einfach wieder auf, wenn sie einmal weggefallen ist.
Insbesondere auch dann nicht, wenn Sie eine volle EM-Rente nur aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt, also nicht nur aus rein gesundheitlichen Gründen, erhalten haben.
Und eine Einschätzung z.B. des DB-Amtsarztes würde NUR für Ihre Tauglichkeit als Fahrdienstleiter gelten. Hat aber nichts mit 'erwerbsgemindert oder nicht erwerbsgemindert' zu tun, denn diese Feststellung darf nur die DRV treffen.
Um also Ihren Wunsch nach Umschulung zu realisieren, sollten Sie sich bei den Stellen (Ihre zuständige DRV und auch Ihr Jobcenter) erkundigen, die Ihnen 'verbindlich' sagen können, was dann im Falle wenn passieren würde.
Das Unternehmen DB selbst sollte eigentlich auch sich mit 'Fällen wie Ihnen' auskennen, Sie sind sicherlich nicht der erste, dem dort eine neue berufliche Chance angeboten wird trotz diverser Handicaps. Also lassen Sie sich auch in der für Menschen mit Behinderung dort zuständigen Abteilung noch einmal beraten.
Viel Erfolg bei Ihren Plänen und alles Gute!