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Experten-Antwort

Umschulung trotz volle EW-Rente?

von Ziegler26.08.2023 | 09:30
453 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich möchte mich vorab bezüglich des Themas Umschulung trotz voller EW-Rente erkundigen: Ich bin eig. gelernter Kaufmann in Einzelhandel, in diesem Beruf konnte ich leider nicht mehr Arbeiten... Ich hatte bei der Agentur für Arbeit damals auf eine Umschulung bzw. Zweitausbildung gebeten. Diese wurde ewig nicht gewährt, nach zig Personal Wechsel wurde mir Plötzlich nahe gelegt einen Reha Antrag zu stellen. Dieser wurde von seitens der Rehastelle abgelehnt... Aufgrund dessen, schickte man mich zum Amtsarzt des Jobcenters. Dieser bescheinigte der Arge (ohne mich je zu sehen) das ich nicht mehr als 3 Stunden am Tag Arbeiten könne... Darauf hin forderte man mich auf, einen Renten Antrag zu stellen dieser wurde dann von der Deutschen Rentenversicherung zur vollen EW-Rente befristet bewilligt. Ich bin 37 Jahre Jung und bin Vater von zwei wundervollen Kindern. Ich möchte gerne noch etwas in meinem Leben erreichen und nicht mit 37 Jahren in der Vollen EW-Rente versauern aufgrund Zahlenschiebereien des Zuständigen Kassen... Nun habe ich ggf. bei der Deutschen Bahn die Chance auf eine Umschulung zum Fahrdienstleiter. Die Deutsche Bahn und ich stellen mir nun die Frage ob dies ohne Probleme Möglich ist? Daher meine Frage, ist eine Umschulung trotz der vollen EW-Rente möglich? Ich werde voraussichtlich nicht vom Lehrgeld leben können, gibt es hier ggf. Zuschüsse oder Hilfe seitens der Rentenversicherung oder Jobcenter?. Ich verfüge über eine 80% Schwerbehinderung diese ist Unbefristet. Ich würde gerne mir und meinen Kids zeigen, das Zuhause sitzen keine Option ist. Ich bedanke mich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ziegler,

in der Regel ist es so, dass mit Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die persönlichen Vorausstzungen für die Dauer des Rentenbezuges für eine Umschulungsmaßnahme nicht erfüllt sind. Es kann jedoch sein, dass der Entzug der Zeitrente geprüft wird und Ihnen eine Umschulungsmaßnahme bewilligt werden kann. 
Sie können also grundsätzlich einen Antrag stellen, über den der medizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers entscheidet.
 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutscheen Rentenversicherung

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24 Antworten

Geraldam 26.08.2023 | 10:05
Da haben Sie sich aber auch ein schweres Brett für die Umschulung ausgesucht. Es wäre ratsam, bevor Sie etwas anleiern, die Tauglichkeitsuntersuchungen und Eignungstets zu absolvieren. Die Hürden für eine Einstellung bei der Bahn sind schon für Gesunde sehr hoch. Wenn das in trockenen Tüchern ist, die nächsten Schritte gehen. Vielleicht, da Ihre Rente befristet ist, keinen Verlängerungsantrag stellen, sondern LTA beantragen.
Ziegleram 26.08.2023 | 10:24
Zitat von Gerald anzeigenausblenden
vielen Dank für die Antwort. Die Rente wurde auf weitere 3 Jahre bewilligt, d.h. bis 2026 dann wäre ich bereits 40. Was würde passieren wenn ich einfach Anfange z.b. zu Arbeiten? Würde hier die EW-Rente dann einfach wegfallen? Und ich würde dem ersten Arbeitsmarkt dann wieder zur verfügen stehen? Ich wurde ja eig. mehr oder weniger von den Stellen reingezwungen... Und mir wurde eingeredet, das es schon so das beste ist.. Das ist es eben nicht, und das möchte ich einfach gerne ändern.
Na dannam 26.08.2023 | 10:28
Zitat von Ziegler anzeigenausblenden
Ändern sie es einfach wenn Sie es wollen. Es kann Sie niemand zwingen zu Hause zu sitzen. Wenn die Rente wegfällt, dann fällt sie eben weg. Was auch im Sinne einer Versicherung ist. Ist der versicherte Fall nicht mehr vorhanden, endet die Leistung. Alles Gute und viel Erfolg.
Lisaam 26.08.2023 | 10:36
Warum bewirbst Du Dich nicht einfach. Und da es volles Gehalt geben würde, wirst Du davon wohl leben können. Due bist ein freier Mensch. https://db.jobs/de-de/Suche/Quereinsteiger-in-fuer-Umschulung-al…
..am 26.08.2023 | 10:38
Zitat von Ziegler anzeigenausblenden
Sie bekommen die EM-Rente nicht umsonst, sondern aus gesundheitlichen Gründen. Was ist, wenn Sie nach einem Jahr den Job nicht mehr schaffen? Ob Sie die EM-Rente dann wieder bewilligt bekommen, ist fraglich. Niemand kann Sie in etwas hineinzwingen, wenn Sie es nicht gewollt hätten.
Ziegleram 26.08.2023 | 10:45
Da gebe ich Ihnen grundsätzlich recht, bei mir liegt der fall aber etwas anders in der Hand. Ich wurde aufgrund Kostenschiebereien in die Volle EW geschickt. Ein Jahr zuvor wollte die Rentenkasse eine Umschulung ja nicht bewilligen, weil ich zu gesund bin. Nach dem Amtsarzt vom JC hieß es ein Jahr Später direkt Volle EW Rente.... Ohne das mich die Verschiedenen Ämter je gesehen haben.... Und einen Widerspruch konnte ich nicht einlegen, da mir von seitens JC mit einer Sanktion von 30+% gedroht wurde.... Aber das ist ein anderes Thema... Die Frage die ich mir einfach nur Stelle, wenn es alles klappt. Kann ich die Umschulung dann einfach annehmen oder habe ich dann Probleme mit der Rentenkasse oder kann diese mir das ganze gar verbieten?
..am 26.08.2023 | 10:46
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und was da hineininterpretieren, dafür bin ich nicht verantwortlich, da müssen Sie bei sich selbst schauen.
Ziegleram 26.08.2023 | 10:47
Zitat von Lisa anzeigenausblenden
Hallo Lisa, das habe ich bereits. Die DB und ich stellen mir halt oben die Frage ob das Möglich ist. Oder ob hier die DRV Probleme bereiten kann, das mit dem Vollem Gehalt stand so in meiner Stellenbeschreibung nicht drinnen. Vielen dank dafür.
Lisaam 26.08.2023 | 10:51
Lass Dich doch vom Betriebsarzt der DB untersuchen und erzähle ihm Deine Geschichte. Es dürfte außerdem allgemein bekannt sein, dass es für Umschulungen durch die Arbeitsagentur Kontingente gibt. Und wenn kein Geld da ist, gibt es keine Umschulungen, egal ob sie einem z.B. zustehen würde, aufgrund langer Beitragszahlungen.
Ziegleram 26.08.2023 | 10:56
Zitat von Lisa anzeigenausblenden
Das wäre eine Idee, vielen Dank dafür. Also wäre es im Grunde kein Problem diese Tätigkeit anzunehmen, das der DRV zu Melden und die Sortieren mich raus? Man liest ja grundsätzlich das es nur via Antrag geht etc. und das es schwer ist wieder da raus zu kommen etc. daher die Verunsicherung. Und der Wegfall der DRV wäre nicht so tragisch, da ich eh ergänzend SGB II bekomme... das nimmt sich eig. nicht.. Außer das mir gefühlt die Möglichkeiten für einen Neustart verwehrt bleiben....
Geraldam 26.08.2023 | 12:13
Probleme wird es nur geben, wenn etwas zu Lasten einer, ich sag mal Behörde, gehen würde. Dort würde man wohl entgegen halten, dass Sie Erwerbsgemindert sind und eine Umschulung somit nicht in Frage kommt. Aber. Wenn Sie die Rente nicht verlängern lassen und auf eigene Faust anfangen zu arbeiten, kann das niemand verbieten. Um Unterstützung durch die Rentenversicherung zu bekommen, müssen Sie dieser schmackhaft machen, dass sie dann keine Rente mehr bezahlen müsste. Problem, Ihre gesundheitliche Prognose muss das hergeben. Wenn man Ihnen das nicht zutraut und die Befürchtung besteht, dass Sie ja doch nicht leistungsfähig sind und früher oder später wieder in der Erwerbsminderung landen, dann sieht das mau aus. Die Idee mit den Betriebsmedizinern der Bahn zu sprechen ist super, die kennen die konkreten Anforderungen des Berufsbildes und können über die Tauglichkeit befinden.
Ziegleram 26.08.2023 | 12:55
Zitat von Gerald anzeigenausblenden
Hallo Gerald, vielen Dank für die Antwort. Also würde nichts dagegen sprechen, die Vollzeitstelle zum Quereinstieg zum FDL (vorausgesetzt der Betriebsarzt der DB gibt sein okay) anzunehmen. Sprich ich könnte den Vertrag Unterschreiben, teile das der DRV mit und die Streichen dann einfach die Stelle und ich stehe dem ersten Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Ich meine das natürlich nur so, wenn seitens DB keine bedenken gibt. Weil von meiner Seite habe ich keinerlei bedenken, ich habe die Arge etc. bereits mehrfach angeschrieben aber es hat sich leider nie jemand angesprochen gefühlt und man konnte mir nicht weiterhelfen.... Ich kann halt einfach nicht mehr in meinem Gelernten Beruf (Kaufmann im Einzelhandel) nicht mehr Arbeiten und anstatt ich eine Umschulung bekomme wurde ich halt zur Rente weiter gereicht. Ich selbst bin in der Lage zu Arbeiten.
Abschlägeam 26.08.2023 | 15:36
Zitat von Ziegler anzeigenausblenden
Hallo Ziegler, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV direkt, evtl. gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern der DB. Die hier bereits gegebenen Antworten sind zwar für Sie recht aufmunternd, aber nicht alle unbedingt auch richtig. Und Ihre Einstellung, dass der Wegfall der EM-Rente nicht 'so schlimm wäre', weil Sie eh ergänzende Leistungen erhalten, sollte auch nicht so leichtfüßig daher gesagt werden. Denn lt. Ihren Angaben wurde ja schon einmal 'von Amts wegen' festgestellt, dass Sie erwerbsgemindert sind (zumindest erst einmal befristet). Wenn also das mit der Umschulung doch nicht klappen sollte nach ein paar Wochen, Monaten, würden Sie also wohl wieder 'voll' bedürftig dort sein, haben aber Ihre EM-Rente selbst weggekickt. Denn diese lebt nicht automatisch einfach wieder auf, wenn sie einmal weggefallen ist. Insbesondere auch dann nicht, wenn Sie eine volle EM-Rente nur aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt, also nicht nur aus rein gesundheitlichen Gründen, erhalten haben. Und eine Einschätzung z.B. des DB-Amtsarztes würde NUR für Ihre Tauglichkeit als Fahrdienstleiter gelten. Hat aber nichts mit 'erwerbsgemindert oder nicht erwerbsgemindert' zu tun, denn diese Feststellung darf nur die DRV treffen. Um also Ihren Wunsch nach Umschulung zu realisieren, sollten Sie sich bei den Stellen (Ihre zuständige DRV und auch Ihr Jobcenter) erkundigen, die Ihnen 'verbindlich' sagen können, was dann im Falle wenn passieren würde. Das Unternehmen DB selbst sollte eigentlich auch sich mit 'Fällen wie Ihnen' auskennen, Sie sind sicherlich nicht der erste, dem dort eine neue berufliche Chance angeboten wird trotz diverser Handicaps. Also lassen Sie sich auch in der für Menschen mit Behinderung dort zuständigen Abteilung noch einmal beraten. Viel Erfolg bei Ihren Plänen und alles Gute!
Ziegleram 26.08.2023 | 18:54
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Hallo Ziegler,

bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV direkt, evtl. gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern der DB.

Die hier bereits gegebenen Antworten sind zwar für Sie recht aufmunternd, aber nicht alle unbedingt auch richtig.

Und Ihre Einstellung, dass der Wegfall der EM-Rente nicht 'so schlimm wäre', weil Sie eh ergänzende Leistungen erhalten, sollte auch nicht so leichtfüßig daher gesagt werden. Denn lt. Ihren Angaben wurde ja schon einmal 'von Amts wegen' festgestellt, dass Sie erwerbsgemindert sind (zumindest erst einmal befristet). Wenn also das mit der Umschulung doch nicht klappen sollte nach ein paar Wochen, Monaten, würden Sie also wohl wieder 'voll' bedürftig dort sein, haben aber Ihre EM-Rente selbst weggekickt.

Denn diese lebt nicht automatisch einfach wieder auf, wenn sie einmal weggefallen ist.

Insbesondere auch dann nicht, wenn Sie eine volle EM-Rente nur aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt, also nicht nur aus rein gesundheitlichen Gründen, erhalten haben.

Und eine Einschätzung z.B. des DB-Amtsarztes würde NUR für Ihre Tauglichkeit als Fahrdienstleiter gelten. Hat aber nichts mit 'erwerbsgemindert oder nicht erwerbsgemindert' zu tun, denn diese Feststellung darf nur die DRV treffen.

Um also Ihren Wunsch nach Umschulung zu realisieren, sollten Sie sich bei den Stellen (Ihre zuständige DRV und auch Ihr Jobcenter) erkundigen, die Ihnen 'verbindlich' sagen können, was dann im Falle wenn passieren würde.

Das Unternehmen DB selbst sollte eigentlich auch sich mit 'Fällen wie Ihnen' auskennen, Sie sind sicherlich nicht der erste, dem dort eine neue berufliche Chance angeboten wird trotz diverser Handicaps. Also lassen Sie sich auch in der für Menschen mit Behinderung dort zuständigen Abteilung noch einmal beraten.

Viel Erfolg bei Ihren Plänen und alles Gute!

Herzlichen Dank, muss ich dazu extra zur DRV oder geht so etwas Problemlos auch via Telefon? Herzlichen Dank.
Geraldam 26.08.2023 | 19:32
Wichtige Sachen regelt man nicht telefonisch. Gesagt und gemeint, verstanden und gehört sowie fehlende Nachweise sprechen dagegen!
Abschlägeam 26.08.2023 | 19:42
Es geht auch telefonisch oder per Video-Chat https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Oder Sie stellen Ihre Frage(n) schriftlich (ebenfalls online möglich) und bekommen dann auch eine schriftliche (per Post) Antwort: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… zur Anmerkung von 'Gerald': wenn telefonisch oder im Video-Chat beraten wurde, bekommt man auch mitgeteilt, ob man noch etwas nachreichen muss, damit es dann 'verbindlich' wird.
Wildwasseram 27.08.2023 | 05:22
Moin. Eigentlich hat der rententräger ein Interesse Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Kling etwas platt, so sollte es sein. Richtig ist: wenn die EMR weg fällt, dann muss man wieder von Vorne alles beantragen. Ausgang immer offen. Somit im Dilemma. Sprich „extreme Unsicherheit, wenn man als Betroffener einen Versuch starten möchte.“ Eine Idee von der Politik ist „ Budget für Arbeit „. Hierbei ist klar, dass ein Betroffener beeinträchtigt ist und bei einer Arbeit Unterstützung benötigt und der AG hierfür finanzielle Hilfen erhält. Der Betroffene behält seinen Status. Leider wird dieses Modell in der Wirtschaft selten angewandt, weil es für alle recht kompliziert ist. In diesem Rahmen nur kurz beschrieben. Es gibt möglicherweise noch andere Wege, wie zum Teil erwähnt wurde. Ansonsten mit Hilfe der „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe Beratungen“ (EUTB) Beratungsstellen durchsprechen. Betroffene beraten auf Augenhöhe kostenfrei. Im Internet mal nachlesen. Ich finde es gut, nicht nur zuhause zu „hocken“ zu wollen, sondern mit seiner Beeinträchtigung an der Arbeit teilzuhaben.
ThomasRam 27.08.2023 | 08:31
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Falls doch telefonisch/online/Videochat: Versuchen Sie vom Gesprächsdauer eine Zustimmung zur Aufzeichnung des Chats zu erhalten, um die Inhalte später nochmal durchgehen zu können. Machen Sie sich mit der entspr. Technik/Tools vorher vertraut. Was Banken, Versicherungen und andere Firmen können, können Sie auch ... :-) Ansonsten machen Sie sich schriftliche Notizen. Versuchen Sie (zusätzlich) ein schriftliches Gesprächsprotokoll vom Gegenüber zu erhalten oder bitten Sie ihn/sie, Ihr Protokoll zu unterschreiben / bestätigen. Das wird gelegentlich auch für wichtige Gespräche mit Arbeitsagentur empfohlen. Ob das so möglich und sinnvoll ist, kann man vorher nie wissen, einen Versuch dürfte es wert sein. Respekt vor Ihrem Engagement, wieder zu arbeiten!
Ziegleram 27.08.2023 | 10:41
Herzlichen Dank für die ganzen Nachrichten. Ich werde mal die DRV mit ins Boot holen und schauen was sich dort ergibt. Ich bin letztens leider ja auf extrem Taube Ohren gestoßen, das selbige gillt für das Jobcenter. Da wurde mir nur gesagt, " es sei ungewöhnlich das ich auf die zwecks Umschulung etc. drauf zu komme, da man es oft anders kennen würde... aber man könne mir nicht weiterhelfen". Daher habe ich diese oben beschriebene (entschuldigen Sie bitte die Ausdrucksform) Leck mich am Arsch Einstellung ich mache es jetzt einfach Mentalität entwickelt. Weil man von allen Seiten nur zuhören bekommt wir sind nicht zuständig. Oder Sie haben doch volle EM-Rente (seien Sie zufrieden...). Ich stelle mir nur folgende Frage: Wenn ich die DRV z.b. und/oder das JC ins Boot bekomme, wie lange sind die Bearbeitung Zeiten für solche Anträge. Geht so etwas dann in der Regel schnell oder zieht sich das dann wie Kaugummi? Ich bedanke mich für die rege Beteiligung und für die ganze Hilfestellungen. Diese sind bei weitem mehr als man von Offiziellen Stellen erwarten kann ( so habe ich zumindest bis dato meine Erfahrungen machen dürfen :( ).
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