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Umschulung trotz voller Erwerbsunfähigkeit und GdB 80 ?

von dennis26.03.2010 | 13:07
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7 Antworten

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Hallo zusammen, ich beziehe eine kleine Rente wegen einer Neuromuskulären Erkrankung in den Beinen. Aufgrund dessen habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis mit "G" und einem GdB von 80%. Ich bin gelerneter KFZ-Mechaniker und möchte mich nicht mit dem Gedanken abfinden, nie mehr arbeiten zu können, zumal ich geistig recht fit bin. Nun meine Frage: Besteht irgendeine Möglichkeit mich umzuschulen (z.B. in den Kfm.- oder Informatikbereich)? Dann könnte ich wieder arbeiten und würde keine Rente mehr benötigen... Vielen Dank im Voraus. Lieben Grüß Dennis

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo dennis,

das Vorliegen von Erwerbsminderung führt nicht grundsätzlich zum Ausschluss von Leistungen zur Teilhabe. Wenn z.B. durch eine Umschulung die Erwerbsminderung beseitigt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann, dann könnte eine Umschulung für Sie in Betracht kommen. Daher kann ich Ihnen nur raten einen entsprechenden Antrag zu stellen, da wird dann alles abgeklärt. Viel Glück!

6 Antworten

Lottiam 26.03.2010 | 13:46
Antrag stellen und dann sieht man weiter. Wer soll ihnen dazu hier was sagen ? Es wird entscheidend darauf ankommen, wie man Sie gesundheitlich seitens der RV für die Zukunft einschätzen wird. Da würden sicherllich neue medizinische Gutachten sowie eine Arbeitserprobung notwendig, um ihre Zukunftsprognose zu klären. Eine Umschulung wird aus Kostengründen nur dann genehmigt , wenn diese auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat. Ob dies bei einem bereits voll erwerbsgemindertem wie ihnen der Fall ist, bleibt zu klären....
Rentenschnorreram 26.03.2010 | 14:22
Warum wollen Sie denn auf Ihre Rente verzichten? Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, unbedingt arbeiten wollen, dann brauchen Sie doch nicht extra eine Umschulung zu absolvieren, und somit Ihre Rente aufs Spiel zu setzen. Verdienen Sie sich doch ganz einfach etwas zu Ihrer Rente hinzu. Bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen würde Ihre Rente ggf. gekürzt aber nicht endgültig gestrichen! (Manche verdienen auch viel mehr als sie dürften, ohne dass die Rentenversicherung das erfährt!)
-_-am 26.03.2010 | 14:54
"Manche verdienen auch viel mehr als sie dürften, ohne dass die Rentenversicherung das erfährt!" Die Anmeldung der Beschäftigung bzw. die Entgeltmeldungen der Arbeitgeber führen zu einer Mitteilung an den Rentenversicherungsträger, der die Rente zahlt. Wer meint, er könne eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben und würde nicht erwischt, muss später mit entsprechend hohen Rückforderungen der überzahlten Rente rechnen!
Rentenschnorreram 26.03.2010 | 18:59
Ja WENN der Arbeitgeber das korrekt meldet! Welcher Privathaushalt meldet wohl seine Putz- und Gartengehilfen korrekt an? Ab jetzt, wo es draußen wieder blüht und grünt, haben die schwarz arbeitenden Hobbygärtner wieder Hochsaison. Und darunter befinden sich mit Sicherheit auch jede Menge Frührentner!
Heidiam 27.03.2010 | 15:54
Behalten sie ihre Rente und suchen sich Job,s. Umschulen und dann weniger verdienen als die jetzige Rente. Dazu sagt man bei uns auf dem Land A-Karte gezogen. Schönen Sonntag.
Rentenschnorreram 27.03.2010 | 19:05
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