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Experten-Antwort

Umsetzung - Beschluss über Versorgungsausgleich

von Schilas Mama25.10.2015 | 08:42
1378 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Forenmitglieder, sehr geehrte Experten, mit Beschluss vom 19.10.2015 wurde der Versorgungsausgleich festgestellt. Ich muss an meinen geschiedenen Mann Entgeltpunkte abgeben. Die Ehe wurde 2002 geschieden und auf Grund meiner Anwartschaften in der Rentenversicherung und im Beitrittsgebiet war der VGA ausgesetzt. Ich beziehe ab 01.02.2015 Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ab wann erfolgt die Umsetzung der Rente ? Bei der letzten Rentenauskunft meines geschiedenen Mannes teilte die Rentenversicherung Mitteldeutschland mit, dass sich Herr.... im Leistungsbezug befindet. Vermutlich auch Rentenempfänger. Wird meine Rente jetzt ab 01.02.2015 neu berechnet und ich muss zurückzahlen oder erfolgt die Umsetzung erst nach Rechtskraft des Beschlusses also ab 01.12.2015. Vielen Dank für hilfreiche Informationen. Mfg Christina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.10.2015 | 12:53

Hallo Schilas Mama,

beginnt Ihre Rente, nachdem der Beschluss des Fami­liengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und wirksam geworden ist, wird die Erhöhung oder Minderung aus dem Versorgungsausgleich ab Renten­beginn berücksichtigt. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon Rente beziehen, erhöht oder mindert sich Ihre Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.

Bekommen beide Ehepartner bei der Scheidung bereits eine Rente, ist es aus technischen Gründen meist nicht möglich, die Rente des belasteten Ehepartners rechtzei­tig zu mindern. Damit der Rentenversicherungsträger nicht doppelt zahlt, darf er diesem Ehepartner die unge­kürzte Rente noch bis zum Ende des nächsten Monats nach dem Monat, in dem der Rentenversicherungsträger die Rechtskraftmitteilung erhielt, weiterzahlen. Erst danach wird die Rente gemindert und die des anderen Ehepartners erhöht.

Der begünstigte Ehepartner kann den ihm entgangenen Erhöhungsbetrag für diese Übergangszeit allerdings privatrechtlich von seinem früheren Ehepartner zurückfordern.

Weiterführende Informationen zum Thema Versorgungsausgleich könne Sie im Übrigen auch der Broschüre „Geschiedene - Ausgleich bei der Rente“ entnehmen, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=23

downloaden können.

1 Antworten

Schlaubi123am 25.10.2015 | 11:09
Die Rente wird sich erst ab übernächsten Monat nach Zugang der Rechtskraftmitteilung bei der DRV (!!) ändern. Solange muss der DRV Zeit gegeben werden, beide Renten zugleich zu mindern und zu erhöhen.
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