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Experten-Antwort

Umstellung auf Regelbeitrag (trotzdem Nachzahlung?)

von Svenja Frisch01.10.2021 | 22:49
278 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, momentan zahle ich als Freiberuflerin einen einkommensgerechten Beitrag. Ich würde aber gern zum Regelbeitrag wechseln. Wenn ich jetzt zum Regelbeitrag wechsle, muss ich dann noch Beiträge für die letzten Monate nachzahlen? In den letzten Monaten hatte ich nämlich mehr verdient, als es für den einkommensgerechten Beitrag angesetzt war. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Svenja Frisch,

laut Ihren Angaben haben Sie bisher einen einkommensgerechten Beitrag gezahlt.

Der Wechsel vom einkommensgerechten Beitrag zum Regelbeitrag ist zum 1. des Folgemonats möglich.

Eine rückwirkende Beitragsforderung, wenn bisher einkommensgerechte Beiträge gezahlt worden sind, käme dann in Betracht, wenn der aktuellste Einkommenssteuerbescheid nicht rechtzeitig vorgelegt worden wäre.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Selbständiger Freiberufleram 02.10.2021 | 22:03
mit einer Nachzahlung ist zu rechnen, wenn Sie den zuletzt ergangenen Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes nicht fristgerecht der DRV vorgelegt haben. Eine Umstellung auf den Regelbeitrag ist grundsätzlich nur für die Zukunft möglich.
Sunnyam 03.10.2021 | 20:13
Hallo, grds. ist ein Wechsel zum nächsten Monat möglich, ohne dass erstmal eine Nachzahlung auf Sie zukommen wird. Je nachdem von wann der letzte Steuerbescheid ist könnte ggf. der Träger auf die Idee kommen, einen aktuelleren Steuerbescheid anzufordern. Passiert der Wechsel auf den Regelbeitrag ohne weitere Vorlage eines neuen Steuerbescheides, jetzt zum 1.11. möglich, dann wird auch künftig automatisch kein Steuerbescheid mehr angefordert. Sollte der einkommensgerechte Beitrag irgendwann wieder günstiger für Sie sein, müssten Sie den Wechsel wieder von sich aus beantragen (Vorlage letzter Einkommenssteuerbescheid und dann ggf. aktuelle Einkommensnachweise).
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