Hallo Svenja Frisch,
laut Ihren Angaben haben Sie bisher einen einkommensgerechten Beitrag gezahlt.
Der Wechsel vom einkommensgerechten Beitrag zum Regelbeitrag ist zum 1. des Folgemonats möglich.
Eine rückwirkende Beitragsforderung, wenn bisher einkommensgerechte Beiträge gezahlt worden sind, käme dann in Betracht, wenn der aktuellste Einkommenssteuerbescheid nicht rechtzeitig vorgelegt worden wäre.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung