Hallo Stephan,
innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie sich für den sogenannten halben Regelbeitrag entscheiden. Dieser berechnet sich aus der Hälfte der jährlichen Bezugsgröße (30.660 EUR:2=15.330 EUR umgerechnet auf den Monat 1.277,50 EUR davon 19,9% Rentenversicherungsbeitrag). Z.Zt. beträgt der halbe Regelbeitrag mtl. 254,22 EUR.
Zahlen Sie Ihren Beitrag einkommensgerecht, ist innerhalb des 3 Jahreszeitraumen eine Umstellung, allerdings nur für die Zukunt, möglich.