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Umwandlung der kleinen in die große Witwenrente

von Denise11.01.2008 | 20:38
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3 Antworten

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Im März werde ich 45, da wird die große Witwenrente wieder gezahlt. Warum muss ich jetzt die Fragebögen V300 und V700ausfüllen? Die Fragen beziehen sich auf meine Person mit Berufsausbildung,Krankentage und Kontenklärung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da die Rentenberechnung immer nach dem geltenden Recht vorgenommen wird, benötigt der Rentenversicherungsträger die angeforderten Antworten der zugesandten Formulare. Sollten sich hierdurch bei den persönlichen Entgeltpunkten eine Verschlechterung ergeben, so kann ggfs. der Besitzschutz des § 88 Abs. 2 SGB VI in Betracht kommen.

Ein Besitzschutz besteht dann, wenn eine Witwe eine Hinterbliebenenrente bezogen hat und spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine solche Rente beginnt. Dann werden mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.

2 Antworten

cuchoam 12.01.2008 | 12:01
Hallo Denise, die von dir genannten Vordrucke beziehen sich beide auf die Klärung DEINES Versicherungskontos. Die Witwenrente hingegen wird aus dem Versicherkonto des Verstorbenen gezahlt. Die Versicherungskonten besitzen unterchiedliche Versicherungsnummern, welche auf den Schreiben und Bescheiden ersichtlich sind. Ich gehe desshalb davon aus, dass die Übersendung der Vordrucke maschinell erfolgte. Das dient lediglich der Pflege DEINES Versicherungskontos. Schau einfach mal aus welcher Versicherungsnummer du zur Kontenklärung aufgefordert wurdest. Erfolte es aus deiner eigenen gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Umwandlung und Kontenklärung. MfG
Deniseam 14.01.2008 | 10:27
vielen Dank für die Antwort. Leider ist auf den Vordrucken keine Versicherungsnummer angegeben.Nach erkundigungen handelt es sich um den Verstorbenen-da Änerungen im Rentenrecht erfolgt sind - wird dadurch anders berechnet. MfG
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