Hallo Hannelore,
durch den Wechsel in eine Altersrente ergeben sich bezüglich der Rentenhöhe vermutlich keine Veränderungen, eine Verringerung des Zahlbetrages kann sich nicht ergeben, wenn Sie bisher keinen Grundrentenzuschlag erhalten. Der steuerpflichtige Anteil der Altersrente verändert sich im Vergleich zur vorher bezogenen Rente wegen Erwerbsminderung. Weitere Details diesbezüglich besprechen Sie bei Bedarf bitte mit einer Person, die mit dem Steuerrecht vertraut ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung