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Experten-Antwort

Umwandlung von Erwerbsminderungsrente in Altersrente - nahtloser Übergang

von Elfi02.02.2026 | 17:24
277 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich war bis 31.12.25 Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Ab 1.1.26 habe ich das Alter für die abzugsfreie Altersrente. Am 29.1.26 kam nun endlich mein Rentenbescheid und der Zahlbetrag fällt um einiges geringer aus. Die Ursache liegt in der Anrechnung von Einkommen, weil ich in der Altersrente plötzlich einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag habe. Dieser kommt daher, dass ich meinen kranken Mann 3 Jahre bis zu seinem Tod gepflegt habe und sich nun die Anspruchsmonate für die Berechtigung dieses Zuschlags erhöht haben. Ich dachte dass die Pflegezeit zusätzliche Entgeldpunkte bringt. Müsste dann die Altersrente, wenn auch nicht viel etwas höher sein? Die Einkommensanrechnung fällt deswegen so katastrophal aus, weil das angerechnete Einkommen eine ausgezahlte Lebensversicherung enthält. Ich dachte immer es gibt den Bestandsschutz und bei nahtlosem Übergang wird die Rente unverändert weiter gezahlt. Nun wurde ich auch noch einen Monat überzahlt, weil der Bescheid so spät kam und das wird mir dann im nächsten Monat doppelt abgezogen. Ich finde das ungerecht. Was soll ich jetzt machen? Widerspruch ist eingelegt, aber wie begründe ich den ordentlich? Vielen Dank für fachliche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elfie,

 

grundsätzlich kann eine Altersrente aufgrund des Besitzschutzes nicht niedriger sein als die vorher gezahlte Rente wegen Erwerbsminderung. Sie wird aber auch nicht automatisch höher, auch wenn Beiträge nach Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wurden. In der Erwerbsminderungsrente wurde Zeiten hochgerechnet (Zurechnungszeit) und es ist nicht unüblich das die Erwerbsminderungsrente mit den Zurechnungszeiten höher ist, als die neu berechnete Altersrente inkl. der Beiträge für die Pflege Ihres Mannes.  

 

Wenn in der Altersrente ein Grundrentenzuschlag enthalten ist, kann dieser auch schon in der Erwerbsminderungsrente enthalten gewesen sein. Auf diesen Grundrentenzuschlag ist erzieltes Einkommen anzurechnen. Die Einkommensanrechnung wird jedes Jahr zum 01.01. überprüft. Durch einmalige Einkünfte (Auszahlung einer Lebensversicherung) ist es möglich, das die Freigrenzen überschritten werden und der Grundrentenzuschlag für ein Jahr gekürzt wird oder ganz wegfällt. Zum 01.01.2027 erfolgt dann eine erneute Prüfung und der Grundrentenzuschlag kann ganz oder teilweise wieder zur Auszahlung kommen. 

 

Für weitere Erläuterungen zu Ihrem speziellen Fall, müssten sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

 

 

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24 Antworten

Tomam 02.02.2026 | 17:51
Der Drops ist gelutscht, auch die Erwerbsminderungsrente wäre weniger geworden.
Elfiam 02.02.2026 | 17:54
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Hallo Experte, In der Erwerbsminderungsrente war definitiv kein Grundrentenzuschlag enthalten, weil angeblich die Anspruchsvorausetzungen mit den 33 Jahren nicht erfüllt waren. Deshalb verstehe ich diesen Unterschied nicht.
Oh Mannam 02.02.2026 | 17:56
Es ist nun mal so, dass der Grundrentenzuschlag einkommensabhängig ist. Ob Sie das gerecht oder ungerecht finden und was Sie dachten oder angenommen haben, spielt überhaupt keine Rolle. Die Pflegezeit wird sich aufgrund der Zurechnungszeit nicht auf die Höhe der Altersrente auswirken. Im kommenden Jahr wird dann der Grundrentenzuschlag wieder höher sein, da dann vermutlich keine Einmalzahlung angerechnet wird. Sie können den Antrag auch innerhalb der Widerspruchsfrist zurücknehmen und im nächsten Jahr den Antrag auf Altersrente neu stellen. Weiterhin können sich auch anhand Ihrer Unterlagen auch individuell beraten lassen. Dazu vereinbart man einen Termin und wendet sich nicht an ein anonymes Forum. Ihre zuständige Sachbearbeitung freut sich schon darauf, Ihre Wünsche erfüllen zu dürfen🤦‍♂️. Viel Erfolg!
Lesen und verstehen!am 02.02.2026 | 17:59
Können Sie nicht lesen? Sie sollen sich bei Rückfragen an Ihren zuständigen Rententräger wenden. Hier hat niemand Einsicht in Ihren Vorgang.
Uweam 02.02.2026 | 18:32
Na dann bitte den Sachverhalt direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären und den Antrag zurücknehmen. Wenn die Rentenpunkte der Altersrente inklusive Grundrentenpunkte höher sind, aber die Grundrentenpunkte nicht zur Auszahlung kommen wegen anzurechnen Einkommen, dann greift der Bestandsschutz nicht, da die Punkte ja höher sind. Ich möchte das jetzt nicht vorrechnen.
Uweam 02.02.2026 | 18:39
Und deshalb sagen wir immer: bei Grundrenten Anspruch immer vor der Umwandlung eine Probeberechnung vorher anfordern
Oh Mannam 02.02.2026 | 18:54
Schlaumeier🤪? Hier gab es in der Erwerbsminderungsrente keinen Grundrentenanspruch und der Versicherte kann nicht erkennen, dass dieser in der Altersrente entsteht. Und jetzt?
RentenSeppam 02.02.2026 | 19:21
Probeberechnung mit Grundrentenzuschlag, das Einkomnen muss extra angefordert werden und bleibt dann, selbst das kann wegen dem Zeitpunkt dann nach hinten losgehen. War alles schon da… Ein Träumchen für die Sachbearbeitung, der so auch nicht langweilig wäre..
KSCam 02.02.2026 | 19:47
Hilft auch nichts, denn bei der Probeberechnung wird die GR nicht mitgeliefert und die Fragestellerin war ja nicht mal in der GR. Falls sie noch in der Rechtsmittelfrist ist, hilft nur den Umwandlungsantrag zurück zu nehmen…..
KSCam 02.02.2026 | 22:30
Da der Bescheid am 29.01.26 kam ist die Rücknahme unproblematisch
rosebudam 03.02.2026 | 00:04
Hallo Elfi, zur rechtssicheren Beantwortung ihrer Frage fehlt eine wichtige Information. Welche Altersrentenart wurde bewilligt? Handelt es sich um eine Regelaltersrente?
Bitte erläutern!am 03.02.2026 | 06:34
Hier gibt es keine rechtssicheren Antworten, nur unverbindliche Erläuterungen, Hinweise und Empfehlungen. Dann klären Sie uns mal darüber auf, was die Altersrentenart damit zu tun hat. Sie scheinen dann ja doch mehr zu wissen, als alle anderen🤔.
KSCam 03.02.2026 | 11:40
Dann war die ganze Aufregung um diese 18 Beiträge "für die Katz" weil es ohnehin keine Möglichkeit gegeben hätte die EM Rente über das Regelalter hinaus zu behalten. Grins und Pch gehabt - danken Sie es unserer Politik die vor etwa 5 Jahre das Bürokratiemonster Grundrente erschaffen hat.
Elfiam 03.02.2026 | 11:44
Ich bedanke mich für die Antworten, die ich teilweise als sehr unsachlich und übergriffig empfunden habe. Am meisten hat mir der Expertenrat geholfen, weil ich nun wenigstens wusste an welcher Stelle ich die Ungereimtheiten suchen muss. Als ich die Frage hier einstellte, hatte ich bereits einen Termin mit dem Rentenberater vereinbart und das Gespräch hat inzwischen auch stattgefunden. Leider helfen mir die dortigen Aussagen nicht weiter, dass der Abzug ja nicht so hoch wäre (er kann nicht beurteilen was für mich hoch oder gering bedeutet) , dass das Rentenrecht sehr kompliziert ist (hilft mir auch nicht weiter, wusste ich schon), dass vielleicht die vorhergehende Erwerbsminderungsrente falsch berechnet wurde , dass ich als gegeben hinnehmen soll was ist und vielleicht wird es im nächsten Jahr ja wieder mehr (diese Zuschläge zur Grundrente werden jedes Jahr neu berechnet bis zu meinem Tod), Wenigstens hat er einen Widerspruch aufgenommen und die persönlichen Entgeldpunkte, die Grundlage der Berechnung sind, werden nochmals überprüft. Ich selbst habe nach den Anhaltspunkten vom Experten, mir die Berechnung nochmal genauer angesehen und bin auf eine neue Frage gestoßen. Wenn die Zurechnungszeit durch die Pflege mich in die Anspruchsberechtigung zur Grundrente bringt, wo sind dann die Entgeldpunkte aus dieser Zeit geblieben? Die Erwerbsminderungsrente wurde schon vor der Pflegezeit berechnet und bezogen.
KSCam 03.02.2026 | 11:57
Zitat von Elfi anzeigenausblenden
Wenn Sie den Bescheid mit Berechnungsanlagen haben, finden Sie die Pflegebeiträge. Die Berechnung wird aber normalerweise nicht automatisch geschickt (weil die kaum einer liest), Sie können diese aber anfordern. PS dass die bisherige Berechnung falsch war, kann man nahezu ausschließen, das ist Wunschdenken. Zumindest dann wenn das Versicherungskonto geklärt war vor dem EM Antrag
Uweam 03.02.2026 | 12:26
Vielleicht bekommen Sie im nächsten Jahr den Zuschlag. Es liegt an der Grundrente und nicht am Bestandsschutz. Die Rentenpunkte aus Pflege und Arbeit verpuffen in der Regel während Zurechnungszeit einer Erwerbsminderungsrente, da sie die hochgerechneten Punkte oft nicht übersteigen.
rosebudam 03.02.2026 | 12:52
Wenn Sie die weiteren Beiträge hier gelesen und verstanden haben, sollte ihr Frage bereits beantwortet sein. Bei Regelaltersrente sehe ich keine weiteren sinnvollen Gestaltungsmaßnahmen, außer Antragsrücknahme und Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für langjährig Versicherte bereits ab 01.12.2025. Durch den Rentenbeginn im Jahr 2025 hätte man für die Einkommensabrechnung nach § 97a SGB VI ein früheres Referenzjahr mit ggf. niedrigeren zu versteuerndem Einkommen (ohne Einmalzahlung Lebensversicherung). Diese Gestaltung bedürfte aber weiterer Prüfungen hinsichtlich zvE im Jahr davor und ggf. weiterer Überlegungen zur "terminlich passenden" Abgabe folgender Einkommensteuererklärungen. Wenn es sich nicht um eine Regelaltersrente gehandelt hätte, wäre der Bescheid bei unterlassener Anwendung von § 89 Abs. 1 S. 1 SGB VI rechtswidrig und ein Widerspruch erfolgreich gewesen.
EMam 03.02.2026 | 15:18
Zitat von Elfi anzeigenausblenden
Wen interessiert in einem anonymen Forum schon, was Sie als unsachlich und übergriffig bewerten? Niemanden! Warten Sie den Widerspruchsbescheid ab, der bei Ihrer Schilderung der Sachlage zu einem ablehnenden Bescheid führen wird. Dann dürfen Sie jammern und zetern, wird Ihnen aber nichts helfen. Im Übrigen haben Sie leider nichts verstanden. Die Entgeltpunkte der Pflegezeiten kommen durch die höheren Zurechnungszeiten gar nicht zum Tragen. Die Anforderung der Berechnung können Sie sich schenken, Sie verstehen diese sowieso nicht.
Stimmt!am 03.02.2026 | 15:24
Zitat von EM anzeigenausblenden
Das sind dann die beliebtesten Versicherten, die sich dann in kürzester Zeit in einem Beratungsgespräch das Rentenrecht erklären lassen wollen, obwohl man vorher schon weiß, dass das nicht gelingen kann. Diese unwissenden und besserwisserischen Versicherten, sieht jeder Berater lieber nur von hinten.
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