Hallo Elfie,
grundsätzlich kann eine Altersrente aufgrund des Besitzschutzes nicht niedriger sein als die vorher gezahlte Rente wegen Erwerbsminderung. Sie wird aber auch nicht automatisch höher, auch wenn Beiträge nach Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wurden. In der Erwerbsminderungsrente wurde Zeiten hochgerechnet (Zurechnungszeit) und es ist nicht unüblich das die Erwerbsminderungsrente mit den Zurechnungszeiten höher ist, als die neu berechnete Altersrente inkl. der Beiträge für die Pflege Ihres Mannes.
Wenn in der Altersrente ein Grundrentenzuschlag enthalten ist, kann dieser auch schon in der Erwerbsminderungsrente enthalten gewesen sein. Auf diesen Grundrentenzuschlag ist erzieltes Einkommen anzurechnen. Die Einkommensanrechnung wird jedes Jahr zum 01.01. überprüft. Durch einmalige Einkünfte (Auszahlung einer Lebensversicherung) ist es möglich, das die Freigrenzen überschritten werden und der Grundrentenzuschlag für ein Jahr gekürzt wird oder ganz wegfällt. Zum 01.01.2027 erfolgt dann eine erneute Prüfung und der Grundrentenzuschlag kann ganz oder teilweise wieder zur Auszahlung kommen.
Für weitere Erläuterungen zu Ihrem speziellen Fall, müssten sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.