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Experten-Antwort

Umwandlung von Erwerbsunfähigkeitsrente in Altersruhegeld

von Früh Erwerbsunfähige07.04.2014 | 12:40
902 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, ich, weibliche Versicherte, bin im Oktober 1952 geboren. Der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit ist bei mir im Jahre 1984 eingetreten. Seit 1984 beziehe ich ohne Unterbrechung Erwerbsunfähigkeitsrente. Fragen: a) ab welchem Zeitpunkt kann die mir laufend gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente auf Antrag in eine abschlagsfreie Altersrente umgewandelt werden? b) Wie lautet die Bezeichnung der zu beantragenden Altersrente c) Kann der Rentenbetrag von der Höhe her sinken oder ist der Zahlbetrag in der bisherigen Höhe geschützt? Ein Schwerbehindertenausweis 70 GdB ist vorhanden. 35 Versicherungsjahre sind durch die Zurechnungszeit/Rentenbezugszeit vorhanden. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

a) Mit 63 Jahren und 6 Monaten

b) Altersrente für schwerbehinderte Menschen

c) Nein, die Rente wird nicht sinken.

Wie bereits von Michl geschrieben, können Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger Probeberechnungen erstellen lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Michlam 07.04.2014 | 18:00
Normalerweise hätten Sie bereits ab 01.05.2013 einen Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte gehabt und da die Rente schon vor 2000 gelaufen ist, nur die Abzüge bei den zusätzlichen Rentenpunkte gehabt. Rufen Sie doch bei der Rentenversicherung an und lassen sich eine Proberechnung schicken, dann wissen Sie mit Sicherheit mehr.
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