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Experten-Antwort

Umzug in die türkei

von Aslan 190507.02.2021 | 07:47
1448 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seehr geehrte damen und Herren Habe eine volle Erwerbsminderungs Rente auf Dauer seit dem 7/2020 Bin Türkische Statsbürger,habe nur in Deutschland gearbeitet. Habe nur in Deutschland Renten Versicherungs zeiten gehabt. Keine in der Türkei. Meine 1 Frage Möchte in Mai dieses Jahres in die Türkei für immer zurück ziehen. Was mus ich tun, das ich meine Rente in die Türkei überwiesen bekomme. 2 Frage. Bin seit 1986 bei der AOK. Wie wird es mit meiner Kranken Versicherung in der Türkei. Wärde mich in Deutschland abmelden. Meine Sparkassen konto kündigen. Freue mich wenn ich voher korekt weiß,bevor ich Deutschland für immer verlasse. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aslan 1905,

eine deutsche Rente wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt.

Diese Rente wird grundsätzlich auch in gleicher Höhe gezahlt, egal, ob Sie in Deutschland oder der Türkei leben.

Eine Ausnahme hiervon kann die [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html sein.

Erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, die Ihnen auch wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes bewilligt wurde, würde bei Verzug ins Ausland nur noch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zustehen. Da Sie schreiben eine sogenannte Dauerrente zu beziehen, dürfte das bei Ihnen aber nicht der Fall sein, da die sogenannte "Arbeitsmarktrente" als Zeitrente bewilligt wird.

Vor einem Umzug empfehlen wir Ihnen dringend, sich schriftlich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Siehe hieram 07.02.2021 | 08:13
Hallo Aslan, Ihre Fragen werden ausführlich in der unter folgendem Link zu findenden Broschüre beantwortet https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Grundsätzlich erhalten Sie Ihre EM-Rente auch wenn Sie dauerhaft im Ausland leben. Einfacher wird es aber vermutlich sein, wenn Sie Ihr Bankkonto in Deutschland beibehalten und die Rente dorthin überweisen lassen. Ansonsten entstehen Ihnen auch zusätzliche Kosten. Bezüglich der Krankenversicherung müssen Sie bitte direkt bei der AOK nachfragen Beachten Sie dabei, dass Beitragszuschüsse der DRV nur an eine deutsche Krankenkasse bezahlt wird, nicht an eine Krankenversicherung der Türkei. Und erkundigen Sie sich auch noch bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt, wie dann die Besteuerung der Rente erfolgt, m.W. erhalten Sie nicht den Grundfreibetrag (für 2021 = 9.744,00 EUR), wenn Sie dauerhaft im Ausland (der Türkei) leben. Somit könnte die bisher vielleicht steuerfreie Rente zu versteuern sein. Aber das erfahren Sie dort. Auf jeden Fall müssen Sie der zuständigen Rentenversicherung Ihre Anschrift im Ausland mitteilen und evtl. jährlich eine 'Lebensbescheinigung' vorlegen. güvenli seyahatler
Aslan1905am 07.02.2021 | 08:37
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Danke für die schnelle Antwort. Meine Bank muss ich kündigen, weil ich keine Anmeldung in D haben werde. Bin dann mehr als 6 Monaten in der Türkei. gewöhnlichen“) Aufenthalt) Wie muss ich vorgehen b.s.w. Welche Schritte muss ich machen Das ich meine rente in der Türkei bekomme. Mus ich mich bei der SGK Melden Wegen Krankenversicherung
Siehe hieram 07.02.2021 | 09:20
Das steht alles in der Broschüre, die auch in Ihrer Sprache (also in türkisch) zur Verfügung steht.
DaViam 08.02.2021 | 08:34
Hallo, geben Sie ihrer deutschen Rentenversicherung schriftlich bekannt, wann Sie genau das Land verlassen und geben gleichzeitig Ihre türkische Adresse bekannt. Ihr RV-Träger wird Ihnen dann eine Zahlungserklärung zuschicken. In dieser Zahlungserklärung (auf türkisch) geben Sie dann Ihre Bankverbindung vor und lassen das Formular von der Bank in der Türkei bestätigen. Sobald dieses Formular bei der deutschen Rentenversicherung wieder eingeht, ist Ihrerseits alles erledigt.
Mustafa Avcuam 08.02.2021 | 09:11
Selam, wer seinen ständigen Wohnsitz in ein NICHT EU Land verlegt, dessen Rente wird gekürzt ! Sie müssen sich auch privat krankenversichern. In ihrem Fall gibt es eine Absprache mit der DRV und der SGK Bitte wenden sie sich an die SGK in der Türkei und lassen ihre Zeiten bei der DRV in Deutschland anerkennen. die Kontakstelle der DRV für Türkei ist DRV Bayreut. ABER bringen sie VIEL Gedult mit. die DRV antwortet sehr langsam. Bei einem Antrag für Witwenrente sind 16 Jahre vergangen bis Antwort kam ! UND diese war zu unseren ungunsten falsch ! Mit Einspruch und Gericht dauerte das weitere 2 Jahre. Wenn ihre eingezahlte Zeit in Deutschland anerkannt wurde, dann können sie sich über die SGK krankenversichern.
ASLAN 1905am 11.02.2021 | 09:21
İch habe die Volle Erwerbsminderungs Rente auf dauer unter 3 stunden bekommen. 2016/6 biz 2020/6 2 mal Verlängert. Ab 7/2020 auf Dauer.
Deutsche Rentenversicherung
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