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Experten-Antwort

Unbefristete EMR entziehen

von Stern18.12.2021 | 11:05
421 Ansichten
16 Antworten

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Hallo, ich wurde im Dezember 2019 unbefristet berentet. Im Gutachten stand jedoch, Überprüfung nach zwei Jahren wegen Alters. Bekam einen Fragebogen, den füllte ich aus und legte noch neue Befunde meiner Ärzte dabei. Bekam nun ein Schreiben zur gutachterlichen Untersuchung. Wenn der Gutachter jetzt meint ich wäre nicht erwerbsgemindert, wird die Rente dann sofort entzogen oder da ja unbefristet, erst nach Widerspruch und evtl verlorener Klage, da RV in beweispflicht ist? Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stern,

auch eine unbefristete Erwerbsminderungsrente kann entzogen werden, wenn sich ihr Gesundheitszustand verbessert. Zunächst können Sie nur abwarten, was sich aus dem neuen Gutachten ergibt. Wie auch Schade schon schrieb, würde im Fall einer Entziehung zunächst eine Anhörung erfolgen. Hierzu könnten Sie auch nochmal eine Stellungnahme abgeben. In diesen Fällen handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung des zuständigen Rentenversicherungsträgers.

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15 Antworten

Schadeam 18.12.2021 | 13:07
Wenn man Ihnen die unbefristete EM Rente tatsächlich entziehen wollte, müsste man Sie zunächst einmal anhören und Ihnen dies zur Kenntnis geben. Warten Sie es bitte ab, alles Gute.
Valzuunam 20.12.2021 | 16:01
Szenario: Die Rente wird (nach Anhörung) entzogen. Sie haben jetzt die Möglichkeit dagegen vorzugehen (Widerspruch, Klage). Beides hat aufschiebende Wirkung, die Rente wird also -vorläufig- weitergezahlt. Klingt erstmal gut, hat aber einen ganz großen Haken, die Betonung liegt nämlich auf vorläufig: Wenn sie die Klage am Ende verlieren entfällt nicht nur die laufende Zahlung sondern auch die aufschiebende Wirkung, sondern sie müssen auch alles was vorläufig weitergezahlt wurde auf einen Schlag zurückzahlen, schließlich steht nun fest das die DRV Recht hatte und die Zahlung Ihnen „ab Bescheid“ nicht mehr zustand. Können Sie das nicht haben sie plötzlich ziemlich hohe Schulden am Hals, die DRV könnte dann vollstrecken (wenn z.B. Vermögen da ist), oder wird spätestens mit der späteren Rente aufrechnen-die recht großzügigen Pfändungsfreigrenzen sind im Rahmen eine Aufrechnung nicht maßgeblich, sonder -einfach ausgedrückt- der Bedürftigkeit (Sozialhilfeniveau).
walteram 21.12.2021 | 11:38
meiner Kenntnis nach hat nur der Widerspruch aufschiebende Wirkung nicht die Klage, die ja Jahre dauern kann.
Crissiam 21.12.2021 | 12:13
Hallo, können bitte 3 Experten überprüfen, ob die Antwort von @walter fachlich korrekt ist?
Kathaam 21.12.2021 | 13:31
Die aufschiebende Wirkung besteht nur für die Dauer des Widerspruchsverfahrens - § 86a SGG
Schadeam 21.12.2021 | 14:36
ich wäre dafür dass 3 Experten prüfen ob das Anliegen von @crissi nicht ebenso überflüssig und meine jetzige Anmerkung - grins Mensch crissi - das ist doch krank was Sie da schreiben.
Peter T.am 21.12.2021 | 14:26
Hier wurde schon vor 10 Jahren dazu etwas geschrieben... https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/ueberpr…
Rechtsprechungam 21.12.2021 | 15:33
Was sagt Karlsruhe?
Trolljägeram 21.12.2021 | 16:04
meiner Kenntnis nach hat nur der Widerspruch aufschiebende Wirkung nicht die Klage, die ja Jahre dauern kann.
Hallo, können bitte 3 Experten überprüfen, ob die Antwort von @walter fachlich korrekt ist?
Falls das ein Scherz sein soll, war der so richtig schlecht. Sollte es ernst gemeint gewesen sein, kann man es nur als Scherz deuten.
Experte 1am 21.12.2021 | 17:29
meiner Kenntnis nach hat nur der Widerspruch aufschiebende Wirkung nicht die Klage, die ja Jahre dauern kann.
Hallo, können bitte 3 Experten überprüfen, ob die Antwort von @walter fachlich korrekt ist?
Ja, die Antwort von @walter ist fachlich korrekt.
Experte 2am 21.12.2021 | 17:32
Vielleicht hat Walter Recht....
Experte 3am 21.12.2021 | 17:35
Walter hat Recht. 100%
Experte 4am 21.12.2021 | 18:11
Darf ich auch meinen Senf dazugeben? Alles stimmt, nur bei crissi stimmt es nicht......
Uschiam 21.12.2021 | 19:57
Vielleicht interessant: LSG Sachsen-Anhalt, vom 24.02.10-L 10 KN 11/07.Hier ist folgendes passiert, die RV hat eine Dauerrente versucht rückwirkend zu befristet und die Rente dann versucht vor Ablauf dieser Befristung zu entziehen. Begründung :Änderung der Verhältnisse und fragliche Erstgewährung. Das Gericht folgte der RV letztlich nicht.
KSCam 21.12.2021 | 21:32
Laut Frage befürchtet der Fragesteller irgendetwas und schon zaubern hier Menschen irgendwelche Gerichtsurteile von vor 12 Jahren hervor....Leute zügelt eure Fantasie! Wenn Sterns Rente wirklich in Gefahr gerät, kann er sich immer noch im konkreten Einzelfall kümmern.
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