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Unfallrente in Verbindung mit der RV

von Hermann13.06.2007 | 09:32
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Werde im Oktober in Rente gehen. Habe eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft und habe jetzt erfahren, daß diese bei der Rentenberechnung in Abzug gebracht werden kann. Bruttorente: Ca. 1700,00 Unfallrente: 580,00 . MdE 40 %. Ich bitte um Zusendung eines Rechenbeispieles per Email, damit ich ungefähr weiß, mit welchem Betrag ich rechnen muß. Danke. MfG Hermann mit welchen Abzug ich rechnen muß

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Rese wird zugestimmt.

5 Antworten

lotscheram 13.06.2007 | 09:52
Hallo Hermann, Ihr Wunsch ist erkennbar, doch wohin soll die Mail denn gehen?
lotscheram 13.06.2007 | 09:56
Um eine solche Berechnung zu erstellen ist in jedem Fall die Angabe des Durchschnittsjahresbruttolohnes 2007 der Berufsgenossenschaft erforderlich, da von diesem Wert 70% eines Zwölftels als Grenzwert anzurechnen sind.
Reseam 13.06.2007 | 10:29
So schwierig ist die Berechnung nicht. Aus dem Betrag der Unfallrente kann der Jahresarbeitsverdienst (JAV) zurückgerechnet werden. UV-Rente=JAV*2/3:12*MdE also: JAV=UV-Rente*12*3/2:MdE Im vorliegenden Fall ist der JAV= 580*12*3/2:40*100= 26.100 Euro Der Grenzbetrag für die Anrechnung der Unfallrente auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung errechnet sich aus dem JAV: JAV*70%:12 hier: 26100*70:100:12 = 1.522,50 Euro. Die Rente aus der GRV ist selbst schon höher und gilt hier als Mindestgrenzbetrag (hier: 1.700 Euro). Es ist die Summe der beiden Renten zu bilden und dem Grenzbetrag/Mindestgrenzbetrag gegenüber zu stellen. Dabei bleibt der Grundrentenbetrag nach § 31/84a BVG entsprechend der Höhe des MdE unberücksichtigt. Bei 40 % MdE sind das 161 Euro im Westen und 142 Euro im Osten – ab 01.07.2007 erhöhen sich diese Beträge um jeweils 1 Euro. Die Rente aus der GRV wird also um den Betrag von 419 bzw. 438 Euro gekürzt. Mit freundlichen Grüßen Rese
lotscheram 13.06.2007 | 16:18
Gegen das Rechenverfahren keine Einwände. Wenn allerdings der Bewilligungszeitraum der Unfallrente schon sehr lange zurückliegt, ergibt sich daraus wegen des geringen Jahresdurchschnitts damals, eine höhere Überschreitung, die gegen die eigene Rente gerechnet wird.
Hermannam 13.06.2007 | 17:58
Besten Dank für die Stellungnahmen. Meine Email-Adresse: bruecknerhorst@t-online.de. Die Unfallrente beziehe ich seit 1971. Der Jahresarbeitslohn damals: DM 14640. Hat die Laufzeit einen Einfluß auf die Berechnung. Ich bitte nochmals um Euere Hilfe. Danke. Gruß/Hermann
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