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Ungeklärte Zeiten / Antrag Kontenklärung

von ICE10.10.2009 | 20:02
1677 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, benötige mal schnell Hilfe, da ich von der "Materie" überhaupt keine Ahnung habe. Ich erhalte in unregelmäßigen Abständen mit meiner Gehaltsabrechnung "Nachweise über gemeldete Tatbestände in der Sozialversicherung" Sind dies nun Belege, die ich der Rentenversicherung mit einreichen muss, um mein Versicherungskonto dort zu klären? Herzliche Grüße und Danke im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die "Nachweise über gemeldete Tatbestände in der Sozialversicherung" werden normalerweise Ihrem Rentenversicherungsträger maschinell gemeldet und müssten folglich bereits im Versicherungsverlauf enthalten sein.

Heben Sie Ihre Nachweise auf alle Fälle auf und überprüfen Sie bei einer Kontenklärung, ob diese Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind.

3 Antworten

Schadeam 10.10.2009 | 20:11
Ihre "Nachweise über gemeldete Tatsachen" vergleichen Sie bitte mit den Daten, die in Ihrem Versicherungsverlauf aufgeführt sind. Was übereinstimmt brauchen Sie nicht einreichen - fehlt im Versicherungsverlauf etwas, dann belegen Sie dies.
ICEam 10.10.2009 | 20:18
Hallo, besten Dank für die Info! Sollte man diese Unterlagen dann besser als Kopie oder im Original einreichen?
-_-am 11.10.2009 | 00:34
Gehen Sie mit der Kopie und dem Original zur Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versichertenberater. Dort macht man Ihnen einen Stempel auf die Kopie und das Original können Sie wieder mitnehmen und behalten. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Auch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen beglaubigen für Rentenzwecke kostenlos. Sie müssen aber das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mitbringen, sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, es sei für Rentenzwecke. http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__64.html
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