Hallo Bremen,
für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung gilt grundsätzlich, dass Einnahmen und Verluste innerhalb eines Vermögenseinkommens gegengerechnet werden können. Ob das in diesem speziellen Fall geschieht, können wir in diesem Forum nicht abschließend klären. Dazu müsste die Rentenzahlung an die Mutter als Verlust für das Vermietungsgeschäft gelten. Sicher wäre es dann so, wenn diese im Steuerbescheid unter den Einkünften berücksichtigt worden wären.
Ob nun die Sonderausgaben Ihrer Freundin gegengerechnet werden können, sollte mit der zuständigen Behörde für den Unterhaltsbeitrag geklärt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung