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Unterhaltskosten/Umschulung

von Isabella21.09.2009 | 18:53
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, meine fragen an sie: was sind "Unterhaltskosten" die die Rentenversicherung bezahlt wenn jemand krank ist. ein bekannter hat mir erzählt er bekommt von der LVA Unterhaltskosten. Er nimmt zur Zeit an einer Maßnahme zur Arbeitsfindung beim Arbeitsamt teil und bekommt trotzdem von der Rentenversicherung Unterhaltskosten. Gibt es sowas? Oder ist damit ganz normal die Erwerbsminderungsrente gemeint? Wenn ja, warum muss er dann am ARbeitsant gemeldet bleiben? Oder steht man da dann trotzdem dem Arbeitsmarkt zur verfügung? Noch eine Frage: Wann bezahlt eigentlich die Rentenversicherung eine Umschulung und wann das Arbeitsamt? Vielen Dank! Isy

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Isabella,

die gesetzliche deutsche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation), wenn neben den persönlichen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn

die Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt wurde

oder

ohne die berufliche Rehabilitationsleistung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre

oder

unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitationsleistung der deutschen Rentenversicherung eine berufliche Rehabilitationsleistung, aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen wäre grundsätzlich die Agentur für Arbeit der zuständige Leistungsträger für berufliche Rehabilitationsleistungen.

Mit den "Unterhaltskosten" meinen Sie offensichtlich die Zahlung einer Geldleistung (Entgeltersatzleistung).

Während der Teilnahme an einer beruflichen Rehabilitationsleistung besteht dem Grunde nach Anspruch auf die Entgeltersatzleistung Übergangsgeld. Ziel des Übergangsgeldes ist den Verlust an Einkünften während der Teilnahme an der Maßnahme auszugleichen.

Eine Meldung beim Arbeitsamt während dieser Zeit ist nicht erforderlich.

Nähere Informationen kann Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger erteilen.

1 Antworten

Nixam 21.09.2009 | 19:48
Die Deutsche Rentenversicherung bezahlt eine Umschulung, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 1) Wenn die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist oder 2) eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen wird. oder 3) eine Erwerbsminderung droht oder 4) eine medizinische Leistung durchgeführt wurde und aus dieser eine Leistung zur Teilhabe angeregt wurde, weil sie medizinisch erforderlich ist In diesen o.g. Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung für die Durchführung der Leistung zur Teilhabe zuständig. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann besteht kein Anspruch durch die Rentenversicherung und es ist die Agentur für Arbeit zuständig. Den Ausdruck "Unterhaltskosten" gibt es in der Rentenversicherung nicht. Möglicherweise erhält er eine Erwerbsminderungsrente von der RV. Zu Spekulationen möchte ich mich hier jedoch nicht hinreissen lassen. Fragen Sie ihn einfach selbst, welche Leistungen er genau erhält. Viele Grüsse Nix
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