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Experten-Antwort

Unterschied?

von Student14.01.2018 | 23:54
653 Ansichten
11 Antworten

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Hallo, es würde mich mal sehr interessieren, welches der schlagende Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist. Danke.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsunfähigkeit zielt auf den aktuellen Beruf ab - kann dieser aktuell durch eine bestehende Erkrankung ausgeübt werden (z.B. Hexenschuss bei einem Fliesenleger)? Erwerbsminderung zielt darauf ab, ob der Versicherte durch seine krankheitsbedingten Einschränkungen im Berufsleben noch mindestens 6 Stunden täglich Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - auch leichtester Art - machen könnte, wenn er einen solchen Arbeitsplatz hätte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die abstrakte Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt reicht aus, eine konkrete Tätigkeit ist grundsätzlich nicht zu benennen. Die Frage, ob der Versicherte einen geeigneten Arbeitsplatz erhält, ist eine Frage der Arbeitsagentur. Führerschein ist nicht erforderlich, die Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu können, reicht aus.

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9 Antworten

Klugpuperam 15.01.2018 | 00:46
1. AU ist ein aktueller Begriff. (Arbeitsrecht, Krankenversicherungsrecht) EU ist ein antiquierter Begriff. (Rentenrecht) 2. AU heißt: Der Job kann (akut) nicht ausgeübt werden. EU heißt: Eine Erwerbstätigkeit kann (längerfristig) nicht ausgeübt werden.
Studentin am 15.01.2018 | 07:03
Es erschlägt einen förmlich. Immer wieder der Selbe.
Studentam 15.01.2018 | 09:22
Aha, soweit so gut. Wenn der Fliesenleger also ohne weiteres als Straßenkehrer für mindestens 6 Stunden am Tag eingesetzt werden könnte, ist er also erwerbsfähig. Um erwerbsfähig zu sein, reicht also eine abstrakte Verweisung auf eine beliebige leichte Tätigkeit schon aus. Gut. Und wenn aber ein Arbeitsplatz als Straßenkehrer und auch weitere Arbeitsplätze mit leichter Tätigkeit( auch im Sitzen) für den Fliesenleger nicht zur Verfügung stehen und er auch immobil ist( kein Führerschein), dann ist der Mann erwerbsgemindert? Weitere Annahme, der Mann ist ungelernt.
Schadeam 15.01.2018 | 09:27
brauchen Sie Hilfe bei einer Hausarbeit/Klausur?
Schadeam 15.01.2018 | 08:25
Bsp.: Ein 40 jähriger Arbeiter bei der Müllabfuhr mit defekter Bandscheibe ist wahrscheinlich arbeitsunfähig weil er seine aktuelle Arbeit als Müllmann nicht mehr machen kann. Er ist aber höchstwahrscheinlich nicht voll erwerbsgemindert weil er trotz kaputtem Rücken jede leichte Arbeit ohne schweres Heben und Tragen machen kann. Der Müllmann könnte ja beim gleichen Arbeitgeber (Stadtverwaltung)jede Büroarbeit machen, z.B. als Standesbeamter Trauungen vollziehen, Knöllchen verteilen, u.a. - ob er aber dafür geeignet ist, steht auf anderem Blatt. Das sollten Sie als "Student" eigentlich nachvollziehen können.
Studentam 15.01.2018 | 09:42
Hallo, ja, ich bin gerade bei einer Hausarbeit. Mein Professor ist recht "wissbegierig". Und ich versuche gerade, mich da durchzugraben. Ist nicht so einfach. Danke, der "arme" Student
W*lfgangam 15.01.2018 | 20:04
Hallo Student, schicken Sie ihrem Prof 2 Links - wenn er das nicht selbst recherchieren kann ;-) https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunf%C3%A4higkeit https://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsf%C3%A4higkeit Alternativ bemühen Sie Ihre Suchmaschine mit den Begriffen Arbeitsunfähig / Erwerbsminderung ...das wird Abendfüllend – vergessen Sie die Quellenangaben nicht :-) Gruß w.
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