Arbeitsunfähigkeit zielt auf den aktuellen Beruf ab - kann dieser aktuell durch eine bestehende Erkrankung ausgeübt werden (z.B. Hexenschuss bei einem Fliesenleger)? Erwerbsminderung zielt darauf ab, ob der Versicherte durch seine krankheitsbedingten Einschränkungen im Berufsleben noch mindestens 6 Stunden täglich Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - auch leichtester Art - machen könnte, wenn er einen solchen Arbeitsplatz hätte.