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Experten-Antwort

Unterschied befristete und unbefristete volle Erwerbsminderungsrente

von EMR28.10.2021 | 14:11
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16 Antworten

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Hallo liebe Experten, ich starte erneut einen Versuch, eine Antwort auf meine Frage zu erhalten und nicht eine allgemeine Erklärung über die verschiedenen EMR, wie in meiner Anfrage vom 06.10.2021. Hier also noch einmal meine konkrete Frage: Bekanntlich gibt es die befristete und die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Beide Renten können meines Wissens nach jederzeit nachgeprüft werden und entzogen werden. Meine Frage ist, wo ist dann der Unterschied? Ein Nutzer schreibt, dass "Rechtliche Hintergründe, Beweislastumkehr... Was noch?" zu den Unterschieden zählen. Aber was noch und was bedeutet "Rechtliche Hintergründe, Beweislastumkehr... überhaupt"? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EMR,

mit "Beweislastumkehr" ist folgendes gemeint:

Ist die Erwerbsminderungsrente nur befristet bewilligt, müssen Sie nach Ablauf der Frist "beweisen", dass Sie weiterhin erwerbsgemindert sind, um die Rente weiter zu bekommen. Denn bei der Bewilligung ist man ja davon ausgegangen, dass die Erwerbsfähigkeit in der Frist wieder gebessert werden kann und damit sind Sie in der "Beweislast" für das weitere Vorliegen der Voraussetzungen.

Wurde Ihnen die Rente auf Dauer zuerkannt, muss der Rentenversicherungsträger "beweisen", dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind, wenn er die Rente würde entziehen wollen. Denn es wurde ja zunächst davon ausgegangen, dass die Erwerbsfähigkeit nicht mehr gebesssert werden kann und nun müsste irgendeine Änderung eingetreten sein, die diese Prognose widerlegt.

Praktisch kommt als Unterschied noch hinzu, dass die befristete Rente immer erst mit dem 7. Kalendermonat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung beginnt und nicht mit dem Folgemonat wie die Rente auf Dauer.

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15 Antworten

Erklärbäram 28.10.2021 | 14:21
Die befristete EMR wird auf jeden Fall zum Befristungsende überprüft bzw. muss dann ein neuer Antrag gestellt werden. Die unbefristete EMR kann zwar jeder Zeit überprüft werden, jedoch ist da kein Zeitpunkt festgelegt, folglich muss vom Versicherten auch nicht die Weitergewährung beantragt werden.
Walloam 28.10.2021 | 16:45
Vielleicht sollte man erst einmal klären, wo denn der Schuh bei dieser Frage drückt. Selbstberuhigung ? Vielleicht wäre auch eine Statstik vonnöten, wieviele Verlängerungen von befristeten EMRs nicht gewährt werden und wieviel Dauerrenten aufgehoben werden ? Dann wäre das sicherlich noch deutlicher.
Gogo Dodoam 28.10.2021 | 17:14
Sie fragen sich sicher, wozu es verschiedene EM-Rentenarten gibt, wo doch das Prüfungsprocedere augenscheinlich gleich ist. Wie der Experte bereits schrieb, gibt es Unterschiede, was das Ende des Bezuges betrifft. Die Befristung endet am benannten Tag X und muss verlängert werden, die Dauerrente geht im Zweifelsfall durch bis zur Altersrente. Warum das alles so ist? Weils der Gesetzgeber so verfügt hat. EM-Renten sind stets befristet zu gewähren (Ausnahmen möglich) da davon ausgegangen wird, dass die Erwerbsminderung in diesem Zeitraum behoben werden kann. Erst nach 9 Jahren Rentenbezug aus medizinischen Gründen geht man davon aus, dass dieses doch nicht mehr der Fall ist. Sog. Arbeitsmarktrenten werden nur befristet gewährt, wobei die darin enthaltene Teilerwerbsminderung durchaus als dauerhaft gelten kann. I. d. R. gilt der befristet gewährte Zeitraum als Safe, nur die Verlängerung ist dann wieder prüfungswürdig. Bei Dauerrenten ist die RV verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme die weitere Rentenberechtigung zu prüfen. Sie sehen also, dass es in beiden Fällen keine 100 %ige Sicherheit gibt,entschieden wird jeder Fall sowieso individuell.
Walloam 28.10.2021 | 17:28
Kommentar zum letzten Kommentar: Das Prüfungsprocedere ist bei beiden Renten eben nicht gleich. Die Dauerrente geht sicherlich nahe 100% Sicherheit, eigene Blödheit ausgenommen.
Walloam 28.10.2021 | 18:46
Kommentar zum letzten Kommentar: Das Prüfungsprocedere ist bei beiden Renten eben nicht gleich. Die Dauerrente geht sicherlich nahe 100% Sicherheit, eigene Blödheit ausgenommen.
Wer richtig lesen kann, ist klar im Vorteil!
Das Prüfungsprocedere ist auch augenscheinlich nicht gleich.
Ulfam 28.10.2021 | 18:45
Dann scheitert die DRV bei sämtlichen Überprüfungen? Welchen Sinn sollten diese dann haben, wenn nicht auch eine Entziehung der Rente durchaus im Bereich des möglichen liegen kann? Selbst wenn es selten vorkommen sollte, eine von zwei Optionen isses allemal!
Walloam 28.10.2021 | 19:17
Die Dauerrente geht sicherlich nahe 100% Sicherheit,
Dann scheitert die DRV bei sämtlichen Überprüfungen? Welchen Sinn sollten diese dann haben, wenn nicht auch eine Entziehung der Rente durchaus im Bereich des möglichen liegen kann? Selbst wenn es selten vorkommen sollte, eine von zwei Optionen isses allemal!
Der Gesetzgeber fordert diese Prüfung ! Ich habe auch geschrieben, nahe 100% und vorallendingen eigene Blödheit ausgenommen. Wer nicht mehr zu den Ärzten geht oder mehr als erlaubt arbeitet, der zählt vorallendingen zu denen, die die Statistik versauen. Schon bei der befristeten Rente wird die Chronifizierung geprüft, sonst gibt es nicht einmal die. Bei der Dauerrente ist der Zug abgefahren und nur ihre eigene Dummheit bringt sie da wieder raus.
Achimam 28.10.2021 | 18:52
Auch wenn, wie gesagt, die Beweispflicht bei unbefristeten EM-Renten bei der Rentenversicherung liegt, so könnte bspw. argumentiert werden, dass die Gewährung der EM-Rente seinerzeit ein Fehler gewesen ist und die Einschätzung der Leistungsfähigkeit falsch war. Sie wissen doch, Pferde... Apotheke... mit Rezept im Maul.
Anyaam 28.01.2022 | 15:00
Daselbe Problem habe ich. Gestern bin ich total Überascht :volle erwerbsminderung längstens bis Altersrente. Also sozusagen unbefristet aber nur solange die erwerbsminderung vorliegt. Ich bin noch im Behandlungen aber und ich brauche Zeit für op's aber die Ärzte sind optimistisch. Ich will arbeiten wenn es mir besser geht. Nun ist mein Arbeitsverhältnis beendet wegen "unbefristet". Wer stellt mich noch so ein? Ich werde ein sozialfall. Lieber be fristen sodass der Arbeitsvertrag bestehen bleibt. Kann man noch etwas machen dass die Rente befristet wird?
Anyaam 28.01.2022 | 16:39
Ich bin erst 36. Meine Arbeitsverhältniss ist mit dieser Renten bescheid beendet aber mein Gesundheitszustand verbessert sich. Bin aktuell noch im Behandlungen aber laut Ärzten könnte wieder werden. Was mache ich dann? Wie gesagt eine Befristung der Rente wäre das beste und ohne ist mein Arbeitsvertrag beendet. Bin sprachlos. So krank fühle ich mich nicht mehr.
Dirkam 28.01.2022 | 17:14
Zitat von Anya anzeigenausblenden
Das sind so die Fallstricke der Dauerrente. Man ist aus allem raus, aber die Garantie bis zur Altersrente hat man nicht. Wenn eine Gesundung möglich scheint, wäre tatsächlich eine befristete Rente vorteilhafter. So ist es, wie Sie sagen, der Arbeitsplatz ist weg. Wieder gesund sein ist etwas sehr schönes, dafür ist man dann aber, falls sich nichts findet, als Hartzi oder GruSi bettelarm. Es ist auch schade, dass man die Rentenart im Antrag nicht wählen kann, gibt sicher einige Kranke, die noch etwas könnten und vielleicht lieber eine Teilrente hätten,oder wie Sie lieber eine Befristung.
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