Hallo EMR,
mit "Beweislastumkehr" ist folgendes gemeint:
Ist die Erwerbsminderungsrente nur befristet bewilligt, müssen Sie nach Ablauf der Frist "beweisen", dass Sie weiterhin erwerbsgemindert sind, um die Rente weiter zu bekommen. Denn bei der Bewilligung ist man ja davon ausgegangen, dass die Erwerbsfähigkeit in der Frist wieder gebessert werden kann und damit sind Sie in der "Beweislast" für das weitere Vorliegen der Voraussetzungen.
Wurde Ihnen die Rente auf Dauer zuerkannt, muss der Rentenversicherungsträger "beweisen", dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind, wenn er die Rente würde entziehen wollen. Denn es wurde ja zunächst davon ausgegangen, dass die Erwerbsfähigkeit nicht mehr gebesssert werden kann und nun müsste irgendeine Änderung eingetreten sein, die diese Prognose widerlegt.
Praktisch kommt als Unterschied noch hinzu, dass die befristete Rente immer erst mit dem 7. Kalendermonat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung beginnt und nicht mit dem Folgemonat wie die Rente auf Dauer.