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Experten-Antwort

Unterschrift Unterzeichnung Bescheid über Erwerbsminderungsrente

von Fori30.03.2022 | 18:52
528 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, muss ein Rentenbescheid, in dem Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wird, nach § 33 Absatz 3 SGB X die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten oder können Unterschrift und Namenswiedergabe nach § 33 Absatz 5 SGB X fehlen weil der Bescheid mit einer automatischen Einrichtung erstellt wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fori,

nein, Unterschrift und Name müssen im Rentenscheid nicht aufgeführt sein.

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9 Antworten

KSCam 30.03.2022 | 19:15
...und das ist schon viele, viele Jahre so. Bitte keine künstlichen Probleme aufbauen wo keine sind! Denken Sie mal in Ruhe über Ihre Frage nach und malen sich den Job dieses Menschen aus, wenn er oder sie tag- täglich hunderte von Bescheiden unterschreiben müsste (und am besten rechnet er dann noch jeden mit dem Taschenrechner nach).
Schlaubiam 30.03.2022 | 18:53
kein Rentenbescheid wird unterschrieben...
Dieteram 30.03.2022 | 19:18
Es steht ja unter dem Bescheid der Techtsbehelf mit Nennung des Rententrägers und seiner Anschrift. Bei der KBS erfolgt bspw. die Nennung einer Arbeitsgruppe als Bearbeitungsmerkmal. Einzig ein Änderungsbescheid über die Rentenhöhe war bei mir namentlich mal unterschrieben( Die Geschäftsführung gez. M. Mustermann).
Wieso?am 30.03.2022 | 20:28
Es gibt Probleme, da muss man wirklich die Motivation der Fragesteller hinterfragen.
W°lfgangam 30.03.2022 | 20:51
...die Oder-Frage mit Quellenangabe beantwortet das doch schon selbstredend! Ist nebenbei im VwVfg in gleicher Weise geregelt - noch Fragen? ;-) Gruß w.
sachlicham 31.03.2022 | 09:48
Nein.
Foriam 31.03.2022 | 09:21
Ich würde mich über die sachliche Auskunft, ob zumindest die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten in einem Rentenbescheid über Berufsunfähigkeitsrente (welche nicht so massenhaft versendet werden) vorhanden sein müssen freuen.
Foriam 31.03.2022 | 09:31
Korrektur: Ich würde mich über die sachliche Auskunft, ob zumindest die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten in einem Rentenbescheid über Erwerbssunfähigkeitsrente vorhanden sein müssen da diesem eine ärztliche Entscheidung zugrunde liegt freuen.
Schadeam 31.03.2022 | 10:25
Sachliche Antwort: Eine Unterschrift oder die Namensnennung ist nicht gefordert und darf fehlen.
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