Hallo Vildan Otto,
die Rentenversicherungsträger müssen Ihren Versicherten einen angemessenen Zeitraum zum Reagieren auf Anfragen u. ä. einräumen. Da stellt ein zweiwöchiger Urlaub kein Problem dar, wenn Sie sich anschließend unverzüglich um zwischenzeitlich eingegangene Anfragen kümmern.
Sollten Sie mal eine längere Abwesenheit planen, empfiehlt es sich aber auf jeden Fall, den Rentenversicherungsträger kurz zu informieren, damit er sich auf Ihre Abwesenheit einstellen kann und z. B. keine Termine für ärztliche Untersuchungen vergibt.
An W*lfgang:
Sie können den Urlaub von Vildan Otto leider nicht erhalten, da Sie ganzjährig im Forum arbeiten müssen ;-)