Es ist leider nicht erkennbar, an welcher konkreten Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben Sie teilnehmen.
Es besteht in Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes grundsätzlich ein Anspruch auf 2 Urlaubstage je Teilnahmemonat.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rehafachberater in Verbindung zu setzen und wünschen Ihnenviel Erfolg während der Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben.