Hallo,
wenn Ihr Arbeitsverhältnis erst nach dem Rentenbeginn beendet wurde, dann sind noch ausstehende Arbeitsentgeltansprüche daraus, wie z. B.
Urlaubsabgeltungen, auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Es gilt die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Wenn Sie darüber liegen, wird der übersteigende Betrg teilweise auf Ihre Rente angerechnet. Hier finden Sie eine Broschüre mit Erläuterungen dazu:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html