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Experten-Antwort

Urlaub während einer beruflichen Trainings- bzw. Rehamaßnahme

von Hein12.07.2022 | 15:15
424 Ansichten
2 Antworten

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Ich befinde mich derzeit in einer beruflichen Trainingsmaßnahme. Mir wurde für die Zeit Urlaub zugestanden. Ich erfuhr zufällig, dass ich bei einer Schwerbehinderung von mehr als 50 % Sonderurlaub beantragen kann. Alles zur Thema Schwerbehinderung habe ich im SGB IX bereits gefunden, bis auf den Punkt zur gesetzlichen Regelung des Sonderurlaubs. Können Sie mir bitte mitteilen, wo ich das sonst noch nachlesen kann? Mit freundlichen Grüßen Hein

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Regelung, wonach schwerbehinderte Menschen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr haben findet sich im § 208 SGB IX. Zur Realisierung dieses Anspruchs sollten Sie sich mit Ihrem Bildungsträger in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Lehrgangsleitungam 12.07.2022 | 15:32
Als Schwerbehinderter hat man grundsätzlich Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Den werden Sie sicher nur anteilig entsprechende der Maßnahmedauer nehmen können. Konkret besprechen Sie das am Besten mit Ihrer Lehrgangsleitung.
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