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Experten-Antwort

Urlaub / Wiedereingliederung

von sonjasonne08.04.2021 | 15:56
122 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Aufgrund von Krankheit bin ich seit länger Zeit krankgeschrieben. Ich will im Mai mit meiner Wiedereingliederung starten. 2020 hatte ich bis zu meiner Krankschreibung keinen Urlaub. Meine Fragen: 1. Steht mir für 2020 mein normaler kompletter Jahresurlaub zu? 2. Wenn meine Wiedereingliederung bis zum 30.05. geht und ich ab dem 31.05. als arbeitsfähig gelte, kann ich dann ab dem 31.05. meinen Jahresurlaub aus 2020 antreten? (arbeite im öffentlichen Dienst und i.d.R. verfällt bis dahin nicht genommener alter Urlaub) 3. Wieviel Urlaub erhalte ich 2021? Zählt die Zeit der Krankschreibung (trotz Krankengeld)dazu? Vielen Dank für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sonjasonne,

wie von Schade bereits erwähnt, kann auch das Expertenteam zu Ihren Fragen keine verlässlichen Antworten geben.

Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass Sie während einer Wiedereingliederung weiterhin arbeitsunfähig sind. Ob Ihnen Ihr Arbeitgeber direkt im Anschluss daran Urlaub gewährt, sollten Sie am besten vor Ort klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 08.04.2021 | 16:01
Diese arbeitsrechtlichen Fragen klären Sie doch besser in Ihrer Firma und nicht im Rentenforum. :)
Deutsche Rentenversicherung
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