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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung bei Wechsel von EWR zur Altersrente Schwerbehinderung

von Marlies08.11.2021 | 13:31
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2 Antworten

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Hallo zusammen,ich habe von 2018 bis 10/2021 eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Seit dem 1.11.2021 bekomme ich die Altersrente für Schwerbehinderte. Laut Tarifvertrag steht mir eine Urlaubsabgeltung zu,circa 15.000 €, die mein Arbeitgeber auf den Monat 10/21 bucht. Das Geld habe ich noch nicht erhalten. Ist der Zeitpunkt der Buchung von Nachteil für mich? Kann es sein, dass die DRV die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst sieht (Grenze bei EWR bei 6.300 € und bei Altersrente 46.000 €) und mir Beträge von der Rente abgezogen werden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Marlies,

wie Ihnen User Siehe hier Ihnen bereits mitgeteilt hat, kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt der Zahlung ein Beschäftigungsverhältnis noch bestanden hat oder nicht. Auch ist zu beachten, ob die Einmalzahlung für einen rückwirkenden Zeitraum gilt. Somit kann es zu einer Einkommensanrechnung bei der Erwerbsminderungsrente kommen.

Da dies aus Ihrem Sachverhalt nicht hervorgeht, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.

Auch sollten Sie die Ausführungen zum § 96 a SGB VI beachten. Den entsprechenden Link haben wir Ihnen beigefügt.

R3.1.6 Einmalzahlungen (akd.drv)

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1 Antworten

Siehe hieram 08.11.2021 | 14:05
Hallo Marlies, beitragsrechtlich ist die Urlaubsabgeltung dem letzten Monat zuzuordnen, in dem das Arbeitsverhältnis noch besteht/bestand. Die Berechnung des Hinzuverdienstes wiederum bezieht sich auf die entsprechenden Beitragsmeldungen. D.h. wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.10.21 beendet wurde, kommt es nicht auf den Zahlungszeitpunkt (November) an, sondern auf die beitragsrechtliche Zuordnung. Und dann liegt die Urlaubsabgeltung im Zeitraum EM-Rente. Der den Freibetrag (6.300,00 EUR) übersteigende Betrag (8.700,00 EUR) wird also angerechnet. Anders wäre es nur, wenn Ihr Arbeitsverhältnis noch über den 01.11.2021 hinaus besteht und die Urlaubsabgeltung deshalb auch später 'gebucht' werden kann. Oder das Arbeitsverhältnis noch weiter besteht, und Sie anstelle von Urlaubsabgeltung noch Gehalt in entsprechender Höhe ab 01.11.2021-31.12.2021 beziehen und dafür 'Urlaub' machen. (Das wäre mit dem Arbeitgeber zu klären/zu regeln und hängt aber auch von Ihrem Vertrag ab). Also ggfs. mit Ihrem Arbeitgeber reden. Viel Erfolg und alles Gute!
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