Hallo User Marlies,
wie Ihnen User Siehe hier Ihnen bereits mitgeteilt hat, kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt der Zahlung ein Beschäftigungsverhältnis noch bestanden hat oder nicht. Auch ist zu beachten, ob die Einmalzahlung für einen rückwirkenden Zeitraum gilt. Somit kann es zu einer Einkommensanrechnung bei der Erwerbsminderungsrente kommen.
Da dies aus Ihrem Sachverhalt nicht hervorgeht, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.
Auch sollten Sie die Ausführungen zum § 96 a SGB VI beachten. Den entsprechenden Link haben wir Ihnen beigefügt.
R3.1.6 Einmalzahlungen (akd.drv)