Hallo Christian,
ich würde darin auch kein größeres Problem sehen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen können Sie bei dem zuständigen RVTräger auch anrufen und dies mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorab besprechen.
Sofern der Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung als Einmalzahlung auszahlen würde wäre dies ebenfalls kein Problem, da Ihr Beschäftigungsverhältnis ab Rentenbeginn ruht, es handelt sich somit nicht um anrechenbaren Hinzuverdienst