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Urteil Bundessozialgericht

von Wahrsager14.08.2008 | 16:03
1198 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wegen der Bevölkerungsentwicklung - mehr Rentner, die länger leben - sei die Rentenkasse erheblich belastet. Wie der Gesetzgeber reagiere, liege in seiner Entscheidungsfreiheit. Dass neben den Alters- auch die Invaliden- und Witwenrenten beschnitten werden, widerspreche nicht dem Grundgesetz. Dem Problem der "fehlenden Freiwilligkeit" bei der Erwerbsminderungs- und der Hinterbliebenenrente sei entsprochen, weil das Minus auf 10,8 statt auf 18 Prozent begrenzt sei. "Das sorgt dafür, dass von Willkür keine Rede sein kann", hieß es in der Urteilsbegründung. Im Übrigen gebe es die gleichen Regelungen in der landwirtschaftlichen Alterssicherung. Der DGB-Rechtsschutz erwägt dennoch, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu tragen. Die höchstrichterliche Entscheidung beendet einen jahrelangen Rechtsstreit, der auch das Bundessozialgericht gespalten hatte. Der 4. Senat des höchsten deutschen Sozialgerichts hatte vor zwei Jahren gegen die Abschläge entschieden, der 5. Senat in einem ähnlichen Verfahren dafür. Die Rentenversicherer hatten das Urteil des 4. Senates nicht anerkannt und eine weitere Klärung gefordert. Der 4. Senat ist jetzt ausschließlich für Hartz-IV-Fälle zuständig. Sein Nachfolgesenat gab den Widerstand auf. Bei der Rentenversicherung sind rund 110 000 Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren anhängig. Sie sollen zügig zum Abschluss gebracht werden, falls nicht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden müsse, teilte die Rentenversicherung mit.

14 Antworten

Abschläge auf-Erwerbsminderungsrenten sind rechtensam 14.08.2008 | 16:13
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
Knut Rassmussenam 14.08.2008 | 16:48
Hier haben eben mehrere Senate es anders gesehen als der 4. Senat. Zudem haben die BSG-Senate der Politik und den Behörden oft in den A... getreten. Und zu guter letzt: Es gibt genug Urteile, bei denen wir dankbar sein sollten, dass die RV-Träger ihnen nicht folgen! Und doch noch einen: Den berufsständisch Versorgten wirft das BSG die Kindererziehungszeiten hinterher. Ärgern die sich über diese Rechtsbeugung, ach ne das nennt sich verfassungskonforme Normenauslegung.
Pfui deibelam 14.08.2008 | 16:31
Ein Paradebeispiel, wie sich durch willfährige Bundes-Juristen das Recht schon hinbiegen lässt. Der gsamte Vorgang ist nur noch beschämend!
Geriam 14.08.2008 | 16:58
Hier drängt sich der Verdacht auf, daß diese Richter Angst haben,bei Entscheidung gegen die Regierung auch wie der 4.Senat mit andere Aufgaben betraut zu werden. Es wird immer von der Gewaltenteilung gesprochen und dabei vergessen , daß auch Richter von Parteien in das Amt beordert werden. Gedanken darüber müssen erlaubt sein. mfg.
shadowam 14.08.2008 | 18:14
Naja, diese Entscheidung hat doch einen erheblichen Beigeschmack. Wobei ICH persönlich nichts anderes erwartet hatte, nachdem man den Richter des Senates der seinerzeit das Urteil gefällt hatte " mit einem anderen Aufgabengebiet betreut hatte " Es wird leider Recht in unserem Staate manchmal solange " gebeugt " bis es den entsprechenden Herren / Institutionen in den Kram passt.
shadowam 14.08.2008 | 18:31
@ KSC Ja , die Zurechnungszeit wurde im Gegenzug zwar vom 55 auf das 60 Lebensjahr erhöht, ABER " unterm Strich " kommt für den Rentenbezieher weniger dabei heraus ( was ja wohl aufgrund der Kassenlage auch politisch so gewollt wurde ) Anders gesagt, wäre die Zurechnungszeit nicht erhöht wworden , aber auch der Abschlag auf die EM-Renten nicht eingeführt worden, hätten die EM-Rentner eine höhere EM-Rente. Aber - wie gesagt - das ist politisch eben nicht gewollt.
KSCam 14.08.2008 | 18:21
bei allem Frust der Betroffenen, die sich natürlich über den Wegfall der Abschläge riesig gefreut hätten, sollten man nicht vergessen, dass es aus den Verlautbarungen des Bundestages im Vorfeld der Gesetzgebung eigentlich keinerlei Zweifel gegeben hat, dass die Politik genau diese Abschläge gewollt hat. Als Kompensation ist doch seinerzeit die Zurechnungszeit erhöht worden, oder täuscht mich da meine Erinnerung? Haben das die heutigen Kritiker verdrängt oder vergessen?
Wahrsageram 14.08.2008 | 18:52
Nur an der eigenen Pension wird schon seit vielen Jahren nicht gerüttelt, die zahlt ja auch der Steuerzahler. ;-) Mal ehrlich, hätten die 110 000 Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren die Rentenversicherung ins Strudeln gebracht ? Der Binnenmarkt wäre sicher darüber erfreut gewesen.
LSam 14.08.2008 | 18:43
Die Zurechnungszeit nach Neuregelung begann ab dem 55. Lbj. + 20 Mon. bis zum 60. Lbj.. Es waren genau 40 Monate, die jemand mehr angerechnet bekam, wenn er nach dem 31.12.2003 Erwerbsminderungsrentner wurde. In gleichem Zusammenhang wurden ihm aber 10,8 % Rentenminderung aufgebrummt. Unterstellt, die Person hat einen Gesamtleistungswert von 0,0833 EGPT, erhöhen sich seine EGPT für die 40 Mon. um 3,3320 EGPT. Seine Gesamtrente, unterstellt man 45,0000 Punkte einschließlich des Zugewinns für die 40 Monate, wird um 10,8% gemindert, ergibt 4,8600 EGPT Rentenminderung. Die Neuregelung bescheert ihm also ein Minus von 1,5280 EGPT. So gesehen ist der Unmut der Betroffenen mehr als gerechtfertigt
Realistam 14.08.2008 | 18:59
Ich begrüße dieses Urteil, weil nicht einzusehen wäre, warum ein "Altersrentner" Abschläge von bis zu 18 Prozent hinnehmen muss und ein Erwerbsminderungsrentner nicht! Wäre es vielleicht gerecht, wenn ein erwerbsgeminderter Frührentner bis zu seinem 60. Geburtstag KEINE Abschläge zahlen müsste, danach aber doch? Den Aufschrei unter den Betroffenen hätte ich dann mal gerne gehört! Ich glaube, die meisten Urteils-Kritiker haben diesen Punkt überhaupt nicht berücksichtigt und auch nicht halbwegs verstanden, WARUM der Gesetzgeber die diese Abschlagsregelung überhaupt eingeführt hat. Für mich klingt die von User @Wahrsager zitierte Kurzfassung der Urteilsbegründung jedenfalls plausibel! Jeder Richter der anders geurteilt hätte, gehörte in die Poststelle oder an die Pforte versetzt!
Rosannaam 14.08.2008 | 19:48
Eigentlich gehört der Abschlag auch auf 18 Prozent angepasst. Ist nur fair.
?-?am 14.08.2008 | 21:29
dann wären sie nicht mehr alleine
Heinricham 15.08.2008 | 06:34
Hier irrt der "Wahrsager". Auch die Pensionen der Beamten - sowohl wegen Dienstunfähigkeit als auch die Alterspensionen - unterliegen seit Jahren dem gleichen Abschlag. Heinrich
Monaram 15.08.2008 | 08:10
Bei EM-Rentnern sollte der durchschnittlichen Abschlag der Altersrentner angesetzt werden.
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