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V 027, Antrag auf SV-Status

von Franck12.12.2007 | 12:49
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Bei Frage 2.4 u. 2.5 fragen Sie nach dem Auftraggeber. Bei einem GGF ist immer die GmbH der Auftraggeber. Was soll bei 2.4. (Verwandschafts-) Beziehung zum Auftraggeber ??? Bei 2.5. fragen Sie nach ob mehr als 5/6 der Einkünfte von einem Auftraggeber kommen. Beim GGF kommen immer 1/1 der Aufträge von der GmbH. Oder meinen Sie die Auftraggeber der GmbH, also die Kunden. Müssen dann die Kunden namentlich benannt werden? Gruß Frank J. Kontz

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von user Steffen ist zuzustimmen.

Eine kleine "Ausfüllhilfe" zum Vordruck finden Sie hier, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/03__statusfeststellung/anlage3__1__entscheidungshilfe__gesellschafter__gesch_C3_A4ftsf_C3_BChrer__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/anlage3_1_entscheidungshilfe_gesellschafter_geschäftsführer_pdf

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Unterschied ist klar:

In Ihrer Situation geht es um die Klärung der Frage der Versicherungspflicht als GGF, wozu eben das Formular C3001 konzipiert wurde. Darin wird explizit zur Stellung in der GmbH etc. gefragt.

Eben dies wird im Formular V 027 (Klärung des SV Status auf Antrag der Beteiligten) nicht gefragt. Letzteres wird u.a. dann verwendet, wenn ein Handelsvertreter in spe in Erfahrung bringen möchte, ob er denn in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht oder nicht. Die Klärung des Status kann dann entweder er selbst oder der Auftraggeber auslösen.

In Ihrem Fall geht es ja nicht darum abzuklären, ob Sie in einem abhängigen BV stehen oder nicht - sondern eben darum zu klären, ob Sie in Ihrer Stellung als GGF der Versicherungspflicht unterliegen. Deshalb müssen Sie das Formular C 3001 verwenden, wozu ich Ihnen letzte Woche auch weiterführende Ausfüllhinweise per Link genannt hatte.

Ich hoffe, damit ist Ihr Anliegen beantwortet.

MfG

6 Antworten

Steffenam 12.12.2007 | 13:08
Bei einem GGF sind die Auftraggeber der GmbH maßgebend. Was wollen Sie eigentlich prüfen lassen? Die Versicherungspflicht als slebständiger mit überwiegend einem Auftraggeber? Oder die Versicherungspflicht als GGF?
Franckam 12.12.2007 | 13:18
Die Versicherungspflicht als GGF?
Steffenam 12.12.2007 | 13:24
Dann zerreißen Sie diesen Bogen am besten ganz schnell wieder. Hierfür gibt es ein anderes Formular. Dieses finden Sie hier http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDoc… Am Besten füllen Sie das zusammen mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt aus.
Franckam 12.12.2007 | 14:00
Was ist denn der Untweschied zwischen "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status, V 027" und "Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen eines Antragsverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV, C 3001"
Franckam 13.12.2007 | 11:18
Bedauerlicherweise hat sich noch kein Experte zu meinen Anfangsfragen und zu meiner letzten Frage geäußert. Gruß Frank J. Kontz
Franckam 14.12.2007 | 21:53
Was ist denn nun der Unterschied zwischen C 3001 und V 027 ? Die DRV gibt zwei unterschiedliche Formulare heraus und niemand kann es erklären. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein? Gruß Frank J. Kontz
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