Der Unterschied ist klar:
In Ihrer Situation geht es um die Klärung der Frage der Versicherungspflicht als GGF, wozu eben das Formular C3001 konzipiert wurde. Darin wird explizit zur Stellung in der GmbH etc. gefragt.
Eben dies wird im Formular V 027 (Klärung des SV Status auf Antrag der Beteiligten) nicht gefragt. Letzteres wird u.a. dann verwendet, wenn ein Handelsvertreter in spe in Erfahrung bringen möchte, ob er denn in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht oder nicht. Die Klärung des Status kann dann entweder er selbst oder der Auftraggeber auslösen.
In Ihrem Fall geht es ja nicht darum abzuklären, ob Sie in einem abhängigen BV stehen oder nicht - sondern eben darum zu klären, ob Sie in Ihrer Stellung als GGF der Versicherungspflicht unterliegen. Deshalb müssen Sie das Formular C 3001 verwenden, wozu ich Ihnen letzte Woche auch weiterführende Ausfüllhinweise per Link genannt hatte.
Ich hoffe, damit ist Ihr Anliegen beantwortet.
MfG