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Veräußerungsgeschäfte und Hinterbliebenenrente

von Veräußerung07.08.2018 | 07:31
669 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Zusammen, meine Frau und ich erhalten demnächst ein Haus als Erbschaft. Dieses werden wir verkaufen. Zufälligerweise bin ich im Internet darauf gestoßen, dass eine solche Veräußerung einer Imobilie auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Sollte nun jemand von uns versterben, inwieweit würde dies dann auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet werden? Wie lange und in welcher Höhe? Ich bin 1972 geboren und meine Frau und ich heirateten 2002. Mit freundlichen Grüßen Veräußerung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Veräußerung,

anzurechnen wäre nur der Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft mit grundsätzlich 25 %.

D.h. im Voraus ist eine Einschätzung/Anrechnung gar nicht möglich. Später wird dann im Todesfall eine Kopie die Einkommenssteuererklärung Aufschluss über einen möglichen Gewinn geben müssen. Sofern Sie dann keine Gewinne mehr aus der Veräußerung haben, wird auch keine Anrechnung erfolgen.

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1 Antworten

Anwaltam 07.08.2018 | 07:53
Hallo, eine ähnliche Userfrage (vielleicht von Ihnen). https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/anrechn… MFG
Deutsche Rentenversicherung
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