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Verbleib im SoVersS bei Auslandsaufenthalt

von Matthias13.09.2007 | 07:15
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin mir bei folgender Sache unschluessig und bitte um Hilfe. Ein Deutscher Arbeitnehmer wird ins aussereuropaeische Ausland versendet. Kein DBA Staat. Hier soll dieser unter Abschliessung eines lokalen Arbeitsvertrages angestellt werden.Jedoch moechte er im deutschen Sozialversicherungsystem verbleiben, da er schon laengere Zeit hier versichert ist und auch die Absicht hat, nach ca. 2 Jahren zurueck zu kommen. Hierfuer ist m.E. eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Welche Anforderungen und Voraussetzungen sind hierfuer erforderlich? Wie gestaltet sich der Beantragungsprzess (Formular, insb. Dauer, etc)? Wovon ist die Entscheidung abhaenging? Ich hoffe, es kann mir bei der Beantwortung jemand hilfreich sein. Sollten noch weitere Angaben benoetigen werden, dann fragt bitte nach. Vielen Dank!!! Mfg Matthias

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Matthias,

den Ausführungen von "Knut Rassmussen kann ich zustimmen. Ergänzend möchte ich auch noch auf die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI sowie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung hinweisen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie z.B. hier:

Broschüre "Arbeiten im Ausland - für die Rente kein Problem"

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeit__im__ausland,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/arbeit_im_ausland

Broschüre "Freiwillige Versicherung bei Aufenthalt im Ausland"

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Broschueren/ausland/die_20freiwillige_20Versicherung_20bei_20Aufenthalt_20im_20Ausland,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/die%20freiwillige%20Versicherung%20bei%20Aufenthalt%20im%20Ausland

Broschüre "Versicherungspflicht bei Aufenthalt im Ausland"

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Broschueren/ausland/VP_20bei_20Besch_C3_A4ftigung_20im_20Ausland,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/VP%20bei%20Beschäftigung%20im%20Ausland

1 Antworten

Knut Rassmussenam 13.09.2007 | 08:38
Hier muss durch die Gesetzliche Krankenversicherung die Ausstrahlung im Sinne von § 4 SGB VI geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie unter www. dvka.de. Eine Ausnahmegenehmigung ist m.E. hier nicht möglich (erforderlich), da es ja eben kein EU/EWR/Vertragsstaat.
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