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Vergütetes Pflichtpraktikum und Diplomarbeit, welche Regelungen?

von Mowaki06.04.2008 | 11:37
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Hallo, ich bin Student an einer Berliner Universität und dort ebenfalls seit rund einem Jahr als studentischer Beschäftigter angestellt. In diesem Job verdiene ich mehr als 400 €, so dass ich bisher Sozialabgaben nach der Gleitzonenregelung leisten musste. Ich habe nun die Gelegenheit in einem wissenschaftlichen Institut mein durch die Prüfungsordung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (Dauer 13 Wochen à 40 h) und im Anschluss die Diplomarbeit (6 Monate) zu absolvieren. Dafür werde ich indirekt vergütet für 40h/Monat. Ich habe gelesen, dass Vergütung für Pflichtveranstaltungen wie Praktika und Diplomarbeiten sozialversicherungsfrei sind. Jetzt ist mein Problem, dass auf dem Vertrag über die Vergütung als Status "stud. Hilfskraft" steht, obwohl ich die gesamte Zeit mit Praktikum und Dipl. Arbeit beschäftigt bin und keinerlei andere Aufgaben oder Hiwi Tätigkeiten erfülle. Allerdings ist das die übliche Vergütungsweise des Instituts eben auch für Praktikanten und Diplomanden. Gilt diese Art der Vergütung dann als sozialversicherungsfrei? Muss ich Nachweise erbringen, dass es sich tatsächlich um ein Praktikum und Diplomarbeit handelt (z.B. durch Praktikumsnachweis von bis, und Anmeldung der Diplomarbeit)? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als diese Vergütung mit meiner Haupttätigkeit zusammenzurechnen und erhöhte Sozialabgaben (bleibe mit beiden noch knapp unter 800€) laut Gleitzone zu bezahlen? Vielen Dank für die Hilfe Beste Grüße Sebastian

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei vorgeschriebenen Praktika lieg keine Sozialversicherungspflicht vor.

Vorgeschriebene Praktika liegen nur dann vor, wenn sie in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung normiert sind.

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