Hallo XYZ ,
die Intention des Gesetzgebers ist , den Auf - und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung zu fördern , daher soll mit dem "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" nunmehr dieser Freibetrag von 159,25 Euro ( Wert 2020 ) eingeführt werden.
Derzeit ist bei Überschreiten des Freibetrages die Betriebsrente voll beitragspflichtig , in Zukunft nur der überschreitende Betrag ; immerhin eine Verbesserung. Der Gesetzgeber sah die volle Beitragspflicht bisher immer als Hemmnis zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge an.
Was hätte man gemacht , wenn der Freibetrag nicht als Gesetz auf den Weg gebracht worden wäre.
Die Entscheidung Ihre Direktversicherung beitragsfrei zu stellen obliegt natürlich nur Ihnen alleine , aber wie Klugpuper bereits erwähnte , die Bezugsgröße ist dynamisch und die weitere Entwicklung der Altersvorsorge dem Grunde nach sicher nicht schlecht.
Die Situation , dass jeder Euro am Ende zählt ist natürlich nachvollziehbar.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung